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Das Schuldverhältnis im Familienrecht
Antragstellerin
Professorin Dr. Christine Budzikiewicz
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2009 bis 2014
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 150652061
Im deutschen Recht ist ebenso wie in den anderen westeuropäischen Rechtsordnungen eine fortschreitende Durchdringung des Familienrechts mit Elementen des Schuldrechts zu beobachten. Rechtsprechung und Lehre lassen vermehrt die Tendenz erkennen, (vermeintliche) Lücken im Familienrecht durch Regelungen des Schuldrechts zu schließen. Dies gilt für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung bei Auflösung der ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft ebenso wie für die Zuerkennung von Schadensersatz im Fall der Verletzung familienrechtlich determinierter Pflichten. Diese Entwicklung vollzieht sich, ohne dass dem eine Antwort auf die Frage zugrunde liegt, in welchem Verhältnis das Schuldrecht zu den Institutionen des Familienrechts stehen. Da es sich um zwei nicht nur im deutschen Recht systematisch wie dogmatisch grundsätzlich getrennte Rechtsgebiete handelt, setzt ein friktionsloses Zusammenwirken schuld- und familienrechtlicher Mechanismen voraus, dass ein dogmatisches Konzept besteht, auf dessen Grundlage eine Abgrenzung der dem Schuldrecht offenen von der dem Schuldrecht verschlossenen familienrechtlichen Materie vorgenommen werden kann. Ziel des vorliegenden Forschungsvorhabens ist es, Grundlagen und Grenzen der Konvergenz von Schuld- und Familienrecht zu ermitteln und ein schlüssiges System der Verbindung beider Rechtsgebiete vorzustellen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen