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Ethik des Privatrechts als Ausfluss der philosophisch-soziologischen Moderne und ihres Grundproblems der Subjektivität
Antragstellerin
Professorin Dr. Marietta Auer
Fachliche Zuordnung
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung
Förderung von 2009 bis 2013
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 136559747
Privatrecht, verstanden als Gesamtheit der Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeordneten,nicht-hoheitlich handelnden Rechtssubjekten, scheint auf den ersten Blick durch ausgeprägteWertungsstrukturen wie Privatautonomie, kommutative Gerechtigkeit sowie scharfeTrennung gegenüber dem öffentlichen Recht gekennzeichnet zu sein. Betrachtet man dieseWertungsstrukturen allerdings genauer, erweisen sie sich angesichts zahlreicherÜberlagerungen durch materiale, distributive und paternalistische Wertungen oft als kaumtragfähig. Um so bemerkenswerter ist es, dass das Privatrecht dennoch meist als normativeEinheit auf der Grundlage individueller Freiheit wahrgenommen wird. Die freiheitliche Ethikdes Privatrechts im Sinne einer „Privatrechtsgesellschaft“ bestimmt also anscheinend unabhängigvon ihrer tatsächlichen Begründbarkeit den privatrechtstheoretischen Diskurs. Diesem Phänomengeht das vorliegende Projekt auf den Grund. Die zu untersuchende These lautet, dass dieKonstruktion des Privatrechts als freiheitsbasierte normative Einheit einem spezifischenLegitimationsbedürfnis des Rechtsdenkens entstammt, das aus dem soziologischen undphilosophischen Grundproblem der westlichen Moderne resultiert. Das Privatrecht enthält dieparadigmatische Antwort auf das Legitimationsproblem der Moderne.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen