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Wertewandel und Auflösung der 'gratialen Herrschaft' unter Heinrich V

Antragsteller Professor Dr. Stefan Weinfurter (†)
Fachliche Zuordnung Mittelalterliche Geschichte
Förderung Förderung von 2008 bis 2011
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 83760280
 
Ausgangspunkt des Projekts ist die Frage nach dem Wandel der Investitur um 1100, der mit dem Wormser Konkordat von 1122 einen vorläufigen Abschluss fand. Die Investitur der Herrschaftselite durch den König schuf im Mittelalter das Gerüst der Herrschaftsordnung. Nach der bis heute vorherrschenden Auffassung folgte die Investitur den Regeln des Lehnswesens. Gegen diese Lehrmeinung möchte ich (in Übereinstimmung mit Überlegungen Hagen Kellers) für die Zeit bis zum ausgehenden 11. Jahrhundert ein anderes Deutungsmodell setzen. Demnach ist die Investitur im früheren Mittelalter aus dem Konzept der „gratialen Herrschaftsordnung heraus zu verstehen. „Gnade und „Barmherzigkeit befähigten den König als vicarius Christi im 10. und 11. Jahrhundert zum Herrschen, wie der Hofkapellan Wipo in seinem Lehrbuch (Tetralogus) für Heinrich III. ausführte. Mit dem „Instrument der Gnade (gratia) war es dem Herrscher möglich, die Vielfalt der Interessen, der Ansprüche, der Ehr- und Gerechtigkeitsvorstellungen in der Gesellschaft zu steuern. Auch die Investitur und der mit ihr verbundene Auftrag waren dieser Steuerungskompetenz des Königs zugewiesen. Infolge des religiös-moralischen Wertewandels in der späten Salierzeit begann die Auflösung dieses Herrschaftsmodells: Nicht mehr die Gnade, sondern das Recht begründete fortan die „Ehre des Königs, damit auch die Investitur und das mit ihr verbundene Ordnungssystem. Die Weichenstellungen dazu erfolgten in der Zeit Heinrichs V.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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