Die Entdeckung des Common Law im 18. Jh. durch die Vertreter des Ius germanicum - Zur Instrumentalisierung des englischen Rechts in der deutschen Germanistik.
Final Report Abstract
Im Vordergrund des Projekts stand die Frage, ab wann und unter welchen kulturellen und wisscnschaftshistorischen Rahmenbedingungen die kontinentalen Vertreter des Civil law Interesse für das englische Common law gezeigt haben. Beleuchtet werden sollten insoweit die Wege der »kontinentalen Entdeckung« des englischen Rechts. Es galt hier insbesondere die Arbeitshypothese zu bestätigen, dass es gerade die deutschen Professoren des »lus germanicum« und die Vertreter der frühen deutschen Germanistik Ende des 18. Jahrhunderts diejenigen waren, die erstmals auf dem Kontinent ein systematisches Interesse für das damalige englische Common law zeigten. Hauptschwerpunkt des Projekts waren Insbesondere die frühen deutschen und französischen Übersetzungen der »Commentaries on the Laws of England« von William Blackstone. Die Analyse dieser Übersetzungen und die Offenlegung ihrer kulturellen und wissenschaftshistorischen Hintergründe eröffnete einen Weg, ein vergessenes Kapitel der Kontakte der kontinentalen, insbesondere der deutschen Rechtswissenschaft zum englischen Common law zu beleuchten.
Publications
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Eine frühe deutsche Übersetzung der »Commentaries on the Laws of England« von William Blackstone. Zugleich ein Beitrag zur Instrumentalisierung des Common Law in der deutschen Germanistik des 19. Jahrhunderts. In: Tiziana Chiusi u.a. (Hg.), Das Recht und seine historischen Grundlagen. Festschrift für E. Wadle zum 70. Geburtstag, Berlin 2008, S. 875-899
F. Ranieri
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Eine Begegnung mit dem Common Law an der Universität Göttingen Mitte des 18. Jahrhunderts. Zur »Commentatio iuris exoticl historica de Iure communi Angliae. Of the Common Law of England« von Christian Hartmann Samuel Gatzert, in: R. Wendt/M. Wittinger/G. Ress (Hg.), Festschrift für Wilfried Fiedler zum 70. Geburtstag, Berlin 2011, S. 931-953
F. Ranieri