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"Ich schwöre untertänig Treue und Gehorsam": Der politische Eid im Deutschland des 19. und 20. Jahrhunderts

Antragstellerin Dr. Vanessa Conze
Fachliche Zuordnung Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung Förderung von 2008 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 56112590
 
Das geplante Projekt untersucht politische Eide in Deutschland zwischen 1815 und 1990/91. Ziel ist es, zentrale Aussagen über Versuche staatlicher Herrschaftssicherung und politische Bindungsabsichten sowie über gesellschaftliche Reaktionen auf diese staatlichen Ansprüche unter gänzlich verschiedenen politischen und sozialen Umständen zu treffen. Als politische Eide sollen jene gelten, die in einer „irgendwie gearteten Beziehung zum Staat stehen (Friesenhahn): Es handelt sich um Eide, die vom Eidgeber (das können sein: Beamte, Richter, Soldaten, Geistliche, Abgeordnete, Staatsbürger im Allgemeinen) gegenüber dem Eidnehmer (dem Staatsoberhaupt, der Verfassung) geschworen werden und in aller Regel ein Versprechen auf Treue und Gehorsam sowie redliches Verhalten im Amt beinhalten. Dies bedeutet gleichzeitig eine Anerkennung der jeweiligen politischen Ordnung. Jedes politische System innerhalb des Untersuchungszeitraums, so unterschiedlich sie auch waren, nahm solche Vereidigungen vor. Die Fragen, welche Ziele damit staatlicherseits verbunden wurden, welche Wirkung man zu erzielen hoffte, und welche Reaktionen man damit gesellschaftlich hervorrief, sollen im Mittelpunkt des geplanten Projektes stehen. Untersuchungsleitend ist dabei die These, dass über den Eid politische Loyalitäten geschaffen und eine Bindung an das jeweilige politische System erzielt werden sollte. Als Gegenstand, an dem diese staatlichen Absichten exemplarisch zu untersuchen sind, dient der Eid höherer Verwaltungsbeamter, speziell die Es handelt sich bei den untersuchten politischen Eiden in aller Regel um promissorische Eide, die ein Versprechen auf zukünftiges Verhalten beinhalten; damit stehen sie im Gegensatz zu den assertorischen Eiden, die (etwa vor Gericht) der Wahrheitsfindung dienen sollen. Neuvereidigung nach Systemwechseln. Damit soll ein Versuch analysiert werden, eine zentrale Gruppe innerhalb jeder Staatsorganisation der Moderne, die Verwaltung, gerade auch in politischen Umbruchssituationen an das jeweilige System zu binden. Als Beleg für die Bedeutsamkeit dieser Form des staatlichen Herrschaftsanspruches können die im gesamten Untersuchungszeitraum anzutreffenden gesellschaftlichen Reaktionen auf (bzw. Widerstände gegen) die staatliche Eidespraxis gelten. Diese Reaktionen, Spiegel sich wandelnder soziopolitischer und soziokultureller Kontexte, wirkten letztlich wiederum auf die Ausgestaltung politischer Eide zurück. Eine in diesem Sinne breit und über einen langen Zeitraum diachron angelegte Untersuchung des politischen Eides soll Fragen nach dem Versuch staatlicher Herrschafts- und Loyalitätssicherung gegenüber dem Individuum sowie der damit verknüpften gesellschaftlichen Verankerung von Herrschaft im 19. und 20. Jahrhundert beantworten. Dies bedeutet gleichzeitig auch eine konzeptionelle und analytische Integration von Politikgeschichte, Kulturgeschichte und Verfassungsgeschichte.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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