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Entscheidungs- und Abrufkriterien bei emotionalen Erinnerungen

Fachliche Zuordnung Allgemeine, Kognitive und Mathematische Psychologie
Förderung Förderung von 2004 bis 2008
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5431274
 
In den letzten Jahren ist von den Kognitiven Neurowissenschaften verstärkt untersucht worden, wie Emotionen auf das Gedächtnis wirken. Dabei beschränkte man sich bisher fast ausschließlich auf Maße, die die Behaltensleistung quantifizieren und von der Effizienz abhängen, mit der Informationen gespeichert werden. Das hier beantragte Projekt fokussiert hingegen kognitive und neuronale Prozesse beim Abruf von bzw. der Entscheidung über emotionale Gedächtnisinhalte. Frühere Studien weisen darauf hin, dass die Aktivierung emotional negativer Gedächtnisinhalte zu einer Reduktion hemmender Kontrollfunktionen führt, wodurch schnelle Reaktionen gefördert werden auf Kosten der Genauigkeit. Auf diese Weise entsteht eine verzerrte Abruf- bzw. Entscheidungstendenz zugunsten emotional negativer Erlebnisse. Diese hat zur Folge, dass nicht nur die Anzahl korrekter Erinnerungen erhöht wird, sondern auch die Anzahl falscher Erinnerungen. Das Phänomen ist als "Emotion Induced Recognition Bias" bezeichnet worden ("Emotionsinduzierte Erinnerungsverzerrung"). Obwohl es in klinischer und forensischer Hinsicht hochrelevant ist, ist es bislang unerklärt und kaum untersucht. Die beantragten Experimente sollen die kognitive Funktion und die neuronalen Mechanismen des Emotion-Induced Recognition Bias erhellen. Geplant sind Verhaltens­studien an Gesunden, in denen die Materialspezifität des Phänomens, seine Abhängig­keit vom Erregungs- bzw. Valenzwert der Emotionen und sein Verhältnis zu sprachlichen Funktionen spezifiziert wird. Des weiteren soll an einer Studie mit neuro­psychologischen Patienteie untersucht werden, welche emotionalen Schaltkreise im Gehirn wechselwirken, wenn die emotionsinduzierte Erinnerungsverzerrung entsteht. Am Ende des Projekts soll eine theoretische Einschätzung dieses Phänomens möglich sein.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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