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Der Beseitigungsanspruch als Fehlerfolge des rechtswidrigen Verwaltungsakts

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2004 bis 2006
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5423895
 
Die sowohl Staats- als auch verwaltungsrechtlich ausgerichteteArbeit beschäftigt sich mit dem Anspruch des Bürgers auf Beseitigungder Beeinträchtigung seiner Rechte durch rechtswidrigeVerwaltungsakte. Dieser Anspruch, der den Kern des gesamtenFehlerfolgenrecht (Recht der Folgen rechtswidrigen staatlichenHandelns) bildet , ist in der Verfassung nicht ausdrücklichnormiert und findet sich auch im einfachen Recht nur in Einzelfällen.Dennoch beherrscht er das System des Schutzes subjektiver Rechte.Im Bürger-Staat-Verhältnis findet er seine Verankerung in denGrundrechten. An deren Vorgaben müssen sich deshalb sämtlicheeinfachgesetzlichen Regelungen messen lassen, die den Beseitigungsanspruchbegrenzen. Zu solchen Beschränkungen hat derGesetzgeber gerade in den vergangenen zehn Jahren - nicht zuletzt im Rahmenseiner Bemühungen um die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren -verstärkt zugegriffen.Mit der Arbeit wird unter anderem der Versuch unternommen,durch eine konsequente Anbindung des Verwaltungsrechts an dasVerfassungsrecht weitgehend präzise Maßstäbe für die in derrechtswissenschaftlichen Diskussion äußerst umstrittenen Grenzender gesetzlichen Beschränkung von Beseitigungsansprüchen zuentwickeln. Im Ergebnis haben sich dabei nur einzelne aktuelleRegelungen als verfassungswidrig erwiesen. In nicht wenigenFällen bedarf es aber einer Korrektur der derzeit herrschendenAuslegung einfachgesetzlicher Bestimmungen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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