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Freiheitlicher Verfassungsstaat und "kulturelle Identität""

Subject Area Public Law
Term from 2003 to 2004
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5420588
 
Gegenstand der Habilitationsschrift ist die Frage, ob und ggf.welche Relevanz der "kulturellen Identität" für die Entstehung,die Gestalt und den Fortbestand des freiheitlichen Verfassungsstaateszukommt. Bereits aus verfassungtheoretischer Sicht ergibtsich, dass die "kulturelle Identität" in zweifacher Hinsichtim Blickfeld des freiheitlichen Verfassungsstaates liegt,da sie ihm gleichermaßen Entstehungs- wie auch Geltungsbedingungist: Der freiheitliche Verfassungsstaat findet die grundsätzlichvorstaatliche und vorrechtliche "kulturelle Identität" beiseiner Konstituierung als historisch gewachsenes und gegenwartsprägendesFaktum vor und knüpft an diese an, was Grunddafür ist, dass in der Habilitationsschrift eine"Verfassungstheorie der Anknüpfung" entworfen wird. Eine Betrachtungaus verfassungsrechtlicher Perspektive unterstreichtdiesen Befund und belegt, dass sich mit der partiellen Übernahmekulturell geprägter Identitätselemente in die Verfassungderen Charakter von einer vor- und außerrechtlichen Erscheinungwandelt: Die in das Recht des freiheitlichen Verfassungsstaatestransformierten Bestandteile der "kulturellen Identität" werdenbei ihrer Übernahme in das Recht einerseits quantitativ minimiert("kulturelles Minimum"), andererseits werden die übernommenenIdentitätselemente qualitativ insofern maximiert, alsihnen der Verfassungsstaat nunmehr die Qualität rechtlichdurchsetzbarer, d.h. rechtlich sanktionierbarer Grundsätzezumisst ("kulturelles Maximum"). Das deutsche Grundgesetz kenntderartige kulturelle Identitätselemente in objektiv-rechtlichenund auch in subjektiv-rechtlichen Garantien, freilich - wie dieArbeit zeigt - in grundlegend verschiedener Weise. Die"kulturelle Identität" in ihrer verfassungstheoretischen wieauch verfassungsrechtlichen Dimension erlangt vor dem Hintergrunddes in der Habilitationsschrift erstmals ausgearbeitetengrundgesetzlichen Staatszieles der Vitalität und Dauerhaftigkeitder freiheitlichen Verfassungsordnung schließlich besondereBedeutung für den Fortbestand des freiheitlichen Verfassungsstaates;gerechtfertigt und geboten sieht sich im Lichtedieser Feststellungen - im Vorfeld des Konzepts der "wehrhaftenDemokratie" - namentlich eine differenzierende kulturstaatlicheAktivitätsentfaltung zur Aufrechterhaltung der geltenden Verfassungsordnung.Eine nähere systematische Untersuchung erweist,dass das Grundgesetz diesbezüglich ein Konzept gleichzeitiger(institutionell-rechtlicher) Bindung und (grundrechtlicher)kultureller Offenheit verfolgt. Die Arbeit weist abschließendnach, dass diese nationalverfassungsrechtlich determinierteRechtslage, mit der die Sicherung des vital-dauerhaftenBestands des freiheitlichen Verfassungsstaates intendiertwird, auf der Ebene des Europarechts umfassenden Schutz erfährt.
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