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Systematische Rekonstruktion der Kameralistik als "politische Metaphysik" und institutionenökonomische Reinterpretation der philosophisch fundierten kameralistischen Theorie

Fachliche Zuordnung Wirtschaftstheorie
Förderung Förderung von 2004 bis 2008
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5418994
 
Die Kameralistik ist eine eigenständige ökonomische Position, die sich im deutschen Sprachraum im 18. Jahrhundert als universitäre Wissenschaft etabliert. Wenngleich sie oft unspezifisch in den Merkantilismus eingereiht wird, unterscheidet sich die Kameralistik sowohl von dieser Theorie als auch von anderen ökonomischen Modellen ihrer Zeit (der in der Mitte des 18. Jahrhunderts aufkommenden Physiokratie und der 1776 von Adam Smith begründeten political economy). Wie der Merkantilismus ist die Kameralistik auf die Maximierung der Staatseinnahmen ausgerichtet; läßt sich aber nach merkantilistischer Auffassung der steigende Finanzbedarf der öffentlichen Hand durch Aktivierung der Außenhandels decken, so bedarf es hierzu in kameralistischem Verständnis einer regulativen 'Polizey'. Entsprechend bildet die Polizeiwissenschaft - neben der 'oeconomischen Wissenschaft' und der 'Cameral=Wissenschaft' - gleichsam das Herzstück der kameralistischen Ökonomik. Zu theoretischer Reife gelangt die Kameralistik in den Werken Johann Heinrich Gottlob von Justis und Joseph von Sonnenfels'. Ist die frühe Kameralistik prima facie ein Set ökonomisch-technischer Ratschläge, so erfolgt im Justi eine explizite Grundlegung dieser Theorie als "politischer Metaphysik" (Natur und Wesen der Staaten, XXIV). In dieser 'reifen' Gestalt ist die Kameralistik also eine umfassende soziale Theorie, nämlich eine Ökonomik, die ein anthropologisches, naturrechtliches und staatstheoretisches framework besitzt.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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