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Transparenz als Verfassungsprinzip
Antragsteller
Privatdozent Dr. Jürgen Bröhmer
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung in 2004
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5416937
Die Arbeit untersucht den in der politischen und verfassungsrechtlichenDiskussion der letzten Jahre aufgekommenen Begriffder Transparenz. Nach der Vornahme einer Begriffsklärung, beider zwischen verschiedenen Formen von Transparenz unterschiedenwird (Ergebnistransparenz, Verfahrenstransparenz, Verantwortungstransparenz)wird anhand einer ausführlichen Analyse dasGrundgesetz auf relevante Transparenzelemente untersucht. BesonderesAugenmerk wird dabei auf die StaatsfundamentalprinzipienDemokratie, Rechtsstaat und Bundesstaat und auf die Grundrechtegelegt. Es zeigt sich, dass de constitutione lata dasGrundgesetz mit Transparenzanforderungen durchzogen ist. Eszeigen sich aber auch Mängel. So wird etwa mit Blick auf dieInformationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG nachgewiesen, dassdiese viel stärker im Sinne eines freien Zugangsrechts zu instaatlicher Hand befindlichen Informationen auszulegen ist. AmBeispiel des Gerichtsverfahrens zeigt sich, dass das überkommeneBeratungsgeheimnis vor dem Hintergrund des Tranzparenzprinzipsso nicht bestehen bleiben kann. Als Vergleichsmaßstab wirdschließlich das Transparenzprinzip im Recht der EuropäischenUnion herangezogen, analysiert und dargelegt, dass im Kontextder Europäischen Union Transparenz demokratische Defizite aufweigensoll.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen