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Theorie der Wortlautgrenze. Semantische Normativität in der juristischen Argumentation

Antragsteller Dr. Matthias Klatt
Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2003 bis 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5412193
 
Die Dissertation untersucht die rechtstheoretischen Implikationenpostmoderner Sprachkritik. Diese bestreitet nahezu alleGrundpfeiler der jurisitschen Methodenlehre und damit letztlichdie Möglichkeit rationalen Rechts überhaupt. Das Problem derWortlautgrenze stellt sich in der täglichen Arbeit jedes Juristen.Wieviel Freiheit hat der Richter bei der Interpretationder Gesetze? Kann diese Freiheit durch den Wortlaut der Normbegrenzt werden? Dass dies möglich ist, ist nicht nur Voraussetzungfür die Bindung des Richters an das Gesetz, sondernauch eine für die gesamte juristische Argumentation grundlegendeAnnahme. Sie wird von dekonstruktivistischen Argumentenbestritten. Diese werden hier widerlegt. Normativität und Objektivitätsprachlicher Bedeutung werden in einem eigenen Bedeutungsbegriffverteidigt. Ein Schwerpunkt liegt in der Rezeptionder Bedeutungsphilosophie Robert Brandoms (Marking ItExplicit, 1994). Diese wird erstmals auf juristische Grundlagenproblemeangewandt. Es wird ein System semantischer Grenzenentwickelt, das über bisher bekannte Strukturen und Analysemöglichkeitenweit hinausgeht. Anhand einer neuen Terminologie istes möglich, jurisitische Entscheidungen wesentlich genauer alsbisher zu untersuchen. Gegen den Skeptizismus wird die These,dass juristische Argumentation objektiv sein kann, verteidigt.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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