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Einstweilige Verwaltungsführung - Verfassungsrechtliche Anforderungen und verwaltungsrechtliche Ausgestaltung
Antragsteller
Professor Dr. Christoph Brüning
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5390144
Die verwaltungsverfahrensgesetzlichen Regelungsformen unterstellen, dass auf der Grundlage eines in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht hinreichend aufgeklärten Sachverhalts das materielle Recht grundsätzlich dauerhaft verwirklicht werden kann. Die Verwaltung gerät jedoch schon vorzeitig unter Entscheidungsdruck, wenn bei Durchführung des ordentlichen Verwaltungsverfahrens dessen abschließende Regelung den tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr gerecht wird, weil zwischenzeitlich Veränderungen erfolgt sind bzw. umgekehrt der status quo beibehalten worden ist. Abhilfe könnte durch eine behördliche Zwischenregelung geschaffen werden, die auf einer Interessenabwägung anstelle einer vollständigen Rechtsanwendung beruht und den Fall für die vorbehaltene endgültige Regelung entscheidungsfähig hält. Verwaltungsakt und -vertrag erfassen zwar vielgestaltige Sachverhaltskonstellationen und -verläufe, sind für die vorliegende Entscheidungssituation aber nicht geeignet, so dass eine eigenständige Regelungsform entwickelt werden muß. Im Gegensatz zur Rechtsprechung fehlt es für die Verwaltung - abgesehen von Spezialbestimmungen - an einer allgemeinen Rechtsgrundlage für einstweilige Entscheidungen, so dass die Befugnis der Verwaltung anhand der verfassungsrechtlichen Vorgaben abzustecken ist.- Zur verwaltungsrechtlichen Ausgestaltung der Zwischenregelungsform macht die Untersuchung einen Normierungsvorschlag.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen