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Römische Emphyteuse und deutsche Erbleihe. Ein Beitrag zur Entstehung der Wissenschaft vom deutschen Privatrecht

Antragsteller Wolfgang Dannhorn
Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5387249
 
Die Arbeit beschäftigt sich mit der römischrechtlichen Erbpacht und deren Auswirkung auf deutsche bäuerliche Pachtverhältnisse in der Zeit zwischen 1500 und 1800. Ab 1500 wird die römische Erbpacht, die sog. "Emphyteuse", mehr und mehr zur Beurteilung deutscher bäuerlicher Rechtsverhältnisse herangezogen. Dabei zeigt sich, dass einerseits das deutsche Recht eine Umgestaltung erfährt, andererseits aber auch das römische Recht sich den deutschen Gegebenheiten anpassen muß. Anhand dieser Dialektik von römischem und deutschem Recht wird verdeutlicht - und das ist der Schwerpunkt der Arbeit-, mit welchen Schwierigkeiten die ab der Mitte des 17. Jh. aufkommende Wissenschaft vom deutschen Privatrecht zu kämpfen hatte und wie sich die jeweiligen Lösungsansätze in der Praxis und auch Gesetzgebung auswirkten. Die Arbeit versteht sich damit als dogmengeschichtlich orientiert, zeigt aber auch die Auswirkungen dieser Dogmengeschichte auf die höhere Rechtspraxis auf. Dies ist nicht nur für Rechts-, sondern auch für Sozial- und Wirtschaftshistoriker von hohem Interesse: Fehlt es doch bisher an einer Untersuchung über die Emphyteuse als Grundform bäuerlicher Pachtrechte und ihrer Entwicklung in Deutschland.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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