Project Details
Erstellung eines dreibändigen Lexikons für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht unter Beteiligung nationaler und internationaler Autoren aus dem katholischen, evangelischen und orthodoxen Bereich
Applicant
Professorin Dr. Ilona Riedel-Spangenberger (†)
Subject Area
Public Law
Term
from 1997 to 2007
Project identifier
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5384229
Mit dem Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht, dessen 1. Band im Frühjahr 2000 erschienen ist und dessen weitere zwei Bände in den kommenden Jahren erscheinen werden, liegt erstmals ein Werk vor, das das Recht der christlichen Kirchen und das deutsche Staatskirchenrecht, nach sachlichen Gesichtspunkten geordnet, in über zweitausend Stichworten systematisch darlegt. Die gegenseitige ökumenische Ergänzung, die rechtsgeschichtliche Perspektive und die Behandlung einschlägiger staatskirchenrechtlicher und weltlich-rechtlicher Fragestellungen ermöglichen eine umfassende und sachgerechte Information, lassen geschichtliche Bedingtheiten sowie geschichtlich gewachsene Beziehungen und Begründungszusammenhänge erkennen und geben eine sichere Orientierung für das gegenwärtige Handeln in einem oft als schwer zu durchschauend empfundenen Kooperationsbereich unterschiedlicher Rechtssysteme. Eine Vielzahl von einschlägigen Rechtsbegriffen wurde erstmals für dieses Lexikon definitorisch umschrieben und in systematischer Form den Interessierten zugänglich gemacht. Aus der sachlichen und jeweils nach den einzelnen Rechtssystemen differenzierten Darlegung ergeben sich Klärungen, die sich im gegenseitigen Umfang zwischen den Kirchen sowie zwischen den einzelnen Kirchen und dem Staat als besonders hilfreich erwiesen. Aus dem Vergleich der einzelnen Stimmen können Stärken und Schwächen der verschiedenen kirchlichen Rechtssysteme erhoben, Gemeinsamkeiten und Differenzen entdeckt sowie ggf. Regelungslücken in einem Rechtssystem benannt werden. Insofern dient das Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht nicht nur der sachgerechten Information sondern kann auch Anstoß sein für weiterführende rechtsvergleichende Untersuchungen, für das ökonomische Gespräch insgesamt sowie für die sachgerechte Ausgestaltung des kooperativen Verhältnisses zwischen Staat und Kirche.
DFG Programme
Research Grants