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Begründung sowie Bestimmung des Inhalts, des Umfangs, der Reichweite und der Rangordnung sozialer Menschenrechte im Kontext globaler sozialer Gerechtigkeit

Fachliche Zuordnung Praktische Philosophie
Förderung Förderung von 2002 bis 2006
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5378809
 
Ziel des Vorhabens ist es, eine normative Theorie und Begründung sozialer Menschenrechte bereitzustellen, die in der Lage ist, eine materiale Bestimmung des Inhalts, des Umfangs, der Reichweite und der Rangordnung sozialer Menschenrechte zu liefern. Eine solche Begründung sozialer Menschenrechte soll im Gegensatz zu anderen gängigen Begründungen durch die Anwendung der Idee globaler sozialer Gerechtigkeit geliefert werden. Soziale Menschenrechte werden somit als gleicher Anspruch aller Menschen auf eine sozial gerechte globale Güterverteilung verstanden. Diese Begründung, sowohl philosophisch adäquat, scheint auf eine Überforderung hinauszulaufen, die soziale Menschenrechte unrealistisch erscheinen läßt. Um dem besonderen moralischen Sinn sozialer Menschenrechte gerecht zu werden, die mittlerweile weltweit hohes moralisches Absehen und motivationale Kraft besitzen, muß diesem Verdacht konzeptionell entgegengewirkt werden. Nur so läßt sich eine Chance auf weltweite Akzeptanz wahren. Dazu muß der Inhalt und Umfang sozialer Menschenrechte so festgelegt werden, daß sie nur die ausreichenden sozialen Bedingungen eines menschenwürdigen Lebens in Freiheit und Selbstbestimmung gewährleisten, diese aber für alle gleichermaßen. Deshalb gilt es, die Kriterien für einen angemessenen Lebensstandard zu bestimmen. Um Inhalt und Umfang sozialer Menschenrechte näher zu konkretisieren, sollen die Träger und der Adressatenkreis sozialer Menschenrechte benannt werden, indem die Pflichten angegeben werden, die den sozialen Rechten korrespondierenden, sowie die geeigneten Adressaten dieser Pflichten. Erst mit diesen Klärungen werden soziale Menschenrechte im Prinzip anwendbar.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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