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Von der steuerlichen Organschaft zum Konzernsteuerrecht
Antragsteller
Privatdozent Dr. Carl-Heinz Witt
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2002 bis 2004
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5361069
Unternehmen, die in Gestalt eines Konzerns geführt werden und damit eine wirtschaftliche Einheit bilden, sind in der deutschen Wirtschaft zu einer Erscheinung von überragender Bedeutung geworden. Im Bereich des Konzerngesellschaftsrecht haben Gesetzgeber und Rechtsprechung hierauf längst reagiert und versuchen, Leitungsmacht und Verantwortung in einem abgestuften System von cheques and balances auszutarieren. Auch eine Pflicht zur Konzernrechnungslegung ist gesetzlich verankert worden. Anders sieht es im Unternehmenssteuerrecht aus: Für die einkommen- und körperschaft- wie für die gewerbesteuerliche Behandlung von Unternehmern und Unternehmen sind nach wie vor die zivilrechtliche Rechtsform maßgeblich. Eine Konzernbesteuerung, d.h. die steuerliche Erfassung der wirtschaftlichen Einheit, existiert bis heute nur ansatzweise, und zwar im Recht der steuerlichen Organschaft, das eine zusammengefasste Besteuerung der Einkommen der einzelnen Verbundmitglieder vorsieht. Die konzernweiten Verbundwirkungen können aber nur mittels einheitlicher Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage, an der es bis heute fehlt, angemessen berücksichtigt werden. Mit dem Forschungsvorhaben soll daher der Versuch unternommen werden, ein Modell dafür zu entwickeln, wie sich die Besteuerung verbundener Unternehmen künftig an dem wirtschaftlichen Konzernsachverhalt und damit an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verbundes orientieren könnte und orientieren sollte.
DFG-Verfahren
Forschungsstipendien