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Selective activation of substrates coordinated to the axial sites of transition metal complexes with unusual electronic properites

Applicant Michael Artner
Subject Area Principles of Law and Jurisprudence
Term from 2001 to 2002
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5349744
 
In modernen Rechtsordnungen richtet sich aufgrund schuldrechtlicher Gestaltungsfreiheit der Inhalt möglicher Verpflichtungen nach den Bedürfnissen der Beteiligten. Dagegen soll das römische Recht - bedingt durch das Prozeßrecht - einen numerus clausus an anerkannten Vertragstypen vorgegeben haben. Tatsächlich bestanden bei der Konzeption der den Prozeßgegenstand bestimmenden Klageformeln vor dem Gerichtsmagistraten aber größere Freiheiten als bisher angenommen. Praescripta verba waren ein Gestaltungsmittel, wie schon nach klassischem Recht Sondervereinbarungen durch Inkorporation in das Prozeßprogramm zum Gegenstand eines rechtsstreits gemacht werden konnten. Die danach benannte actio paescriptis verbis ist ein für das klassische Formularverfahren geradezu charakteristisches Instrument. Ursprünglich lehnte sie sich wohl an anerkannte Klageformeln an und diente der Durchsetzung modifizierender Nebenvereinbarungen. Nach einem anderen Ansatz wird sie zur Durchsetzung von Abreden verwendet, die mit einem Übereignungsakt verbunden sind. Allerdings steht die Orientierung am Einzelfall im Vordergrund. Zahlreiche Sonderfälle lassen sich ausmachen. Erst am Ende der klassischen Entwicklung kommt es zu einem Erlahmen der schöpferischen Kräfte und zu Vereinheitlichungstendenzen. Darin kündigt sich im Ergebnis ein mit den modernen Rechtsordnungen vergleichbarer Zustand an. Die Problematik wird allerdings nach wie vor prozeßrechtlich behandelt. Einer dem römischen Recht fremden dogmatischen Fundierung bedurfte es daher nicht.
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