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Elemente einer Theorie der Verfassung Europas

Antragstellerin Professorin Dr. Anne Peters
Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5338366
 
Die Arbeit zeigt, daß europäische grundlegende Normen das materielle Verfassungsrecht der EG/EU bilden, weil sie Verfassungsfunktionen erfüllen (Teil 1) und weil das Institut der Verfassung vom Staat ablösbar ist (Teil 2). Teil 3 behandelt die wichtigsten konzeptionellen Grundfragen der europäischen Verfassung, ihr Verhältnis zu den konkurrierenden Integrationsheorien, die Autonomie als Verfassungsvoraussetzung, das Fehlen eines einheitlichen Verfassungssubjekts "EG und EU", sowie den Vorrang der europäischen Verfassung. Teil 4 behandelt die europäische Verfassungsentwicklung. Besonderes Augenmerk gilt den multiplen Trägern dieser Prozesse, den formellen und materiellen Revisionsschranken sowie schließlich den informellen Veränderungsprozessen und deren normativen Grenzen. Teil 5 untersucht die Legitimität der europäischen Verfassung. Die gängigen Rechtfertigungsstrategien werden in ex ante- (z.B. Kontraktualismus, Diskurstheorie) und ex-post-Strtategien (z. B. Gemeinwohlorientierung) unterteilt. Es wird ein Modell der Legitimation durch Bewährung vorgeschlagen, nach dem die europäische Verfassung dann gerechtfertigt ist, wenn sie durch ihre (weitgehend indirekten) Leistungen zum Wohlergehen (einschl. Selbstbestimmung) der Bürger beiträgt. Teil 6 behandelt die europäische Demokratie und legt dabei ein individualistisches, output- und kontrollorientiertes Demokratiekonzept zugrunde. An diesem Maßstab gemessen, erscheint die unzureichende Kontrolle des Hauptrechtssetzungsorgans Rat als gravierendstes Manko. Das demokratische Defizit ist jedoch durch institutionelle Reformen prinzipiell behebbar; die aufscheinende europäische Perspektive ist die einer teilparlamentarisierten Verhandlungsdemokratie.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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