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Phäno- und Genotypisierung von disseminierten Tumorzellen im Knochenmark von Mamma- und Ovarialkarzinom-Patientinnen

Fachliche Zuordnung Gynäkologie und Geburtshilfe
Hämatologie, Onkologie
Förderung Förderung von 2001 bis 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5315430
 
Die Präsenz von okkulten metastatischen Tumorzellen bei Patienten mit kleinen kurativ resezierten Tumoren ist von erheblicher klinischer Bedeutung, da die frühe Disseminierung einzelner Tumorzellen als Hauptursache der Metastasierung angesehen wird. Mit Hilfe des immuncytochemischen Nachweises von epithelspezifischen Cytokeratin können disseminierte Karzinomzellen bereits zum Zeitpunkt der Erstdiagnose der Tumorerkrankung im Knochenmark, einem ausschließlich mesenchymalen Organ, identifiziert werden. Ziel des vorliegenden interdisziplinären Projektes ist es, bei Patientinnen, deren Tumore häufig (Mammakarzinom) bzw. selten (Ovarialkarzinom) hämatogene Fernmetastasen bilden, cytokeratin-positive Tumorzellen im Knochenmark (1) cytomorphologisch und immuncytochemisch (Antikörper A45B/B3) zu identifizieren, und die Expression von (2) metastasierungs-assoziierten und (3) therapie-relevanten Charakteristika dieser Zellen zu bestimmen. Dazu soll an diesen Tumorzellen auf Proteinebene die Expression verschiedener Antigene - wie CD87, HER-2, EpCAM, FGF-2, TGFb, TGFb-RII - mittels Laserscan-Mikroskopie quantitativ bestimmt werden. Nach laserassistierter Mikrodissektion dieser Zellen sollen genetische Veränderungen in diesen Zellen mittels Einzelzell-CGH und PCR untersucht werden. Es sollen durch das vorliegende Projekt Informationen über tumrobiologische Eigenschaften disseminierter Tumorzellen gewonnen werden. Desweiten können Risiko-Patientinnen definiert und für individualisierte Therapiekonzepte unter Berücksichtigung der Tumorbiologie (z.B. Herceptin-/Edrecolomab-Antikörpertherapie) stratifiziert werden.Frau Priv.Doz. Dr. med Nadia Harbeck hat zum 1.5.2002 die Projektleitung übernommen.Frau Dr. Aubele (gleiche Adresse) führt den Teil von Herrn Prof. Werner weiter.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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