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Die soziale Aufgabe des Privatrechts. Eine Grundfrage in Wissenschaft und Kodifikation am Ende des 19. Jahrhunderts

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2000 bis 2001
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5304748
 
Die Arbeit betrifft die im Anschluß an die Veröffentlichung des ersten Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich 1888 entstandene Diskussion über die soziale Aufgabe des Privatrechts. Der erste Entwurf wird zunächst in Beziehung zu der zeitgenössischen Kritik gesetzt. Sodann wird die Wirkung der Kritik auf das weitere Gesetzgebungsverfahren und schließlich auf das BGB selbst untersucht. Die soziale Aufgabe des Privatrechts ist die einzige Frage normativ-dogmatischer Art, die damals in ganz grundsätzlicher Weise behandelt worden ist. Die historische Analyse der Diskussion hat die Entwicklung von vier sozialen Topoi ermöglicht, mit deren Hilfe ein systematisches Verständnis der verschiedenen kritischen Stellungnahmen zum Entwurf und den späteren Fassungen des Gesetzestextes gelingen kann. Die historische gestellte Frage berührt zugleich die Grundlagen des geltenden Privatrechts, da das BGB nach wie vor seinen Kernbereich darstellt.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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