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Die ethische und rechtliche Relevanz des Krankheitskonzepts für Begründung und Begrenzung des sozial finanzierten medizinischen Leistungsangebots
Antragsteller
Professor Dr. Urban Wiesing
Fachliche Zuordnung
Praktische Philosophie
Förderung
Förderung von 2000 bis 2003
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5285562
Eine gerechte Ressourcenverteilung zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten und gleichwohl schwierigsten Aufgaben der Gesundheitspolitik. Wesentlicher Teil dieser Aufgabe ist die Festlegung derjenigen medizinischen Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden sollen. Das deusche Sozialrecht orientiert sich hier am Krankheitskonzept. Gesetzgeber und Rechtsprechung nutzen also faktisch die Zuschreibung "Krankheit" für die Legitimierung sozialer Ansprüche. Dem steht in der medizintheoretischen Diskussion ein tiefer Dissens gegenüber, wie Krankheit definiert werden könnte. Insofern besteht ein bedenkliches Mißverhältnis zwischen faktischer Nutzung und theoretischer Untermauerung eines wichtigen Konzepts im Gesundheitswesen. Dies hat rechtliche Unsicherheiten zur Folge, insbesondere bezüglich der sog. "Lifestyle-Medizin". Auch ist die ethische Frage umstritten, ob und wie sich aus der Beschreibung eines Zustands als "krankhaft" eine Pflicht zur solidarischen Hilfeleistung rechtfertigen läßt. Die Kernfrage des Projektes lautet daher: Inwieweit eignen sich welche Krankheitskonzepte unter Nutzung welcher Zusatzannahmen für die Legitimierung und Begrenzung sozial finanzierter medizinischer Dienstleistungen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen