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Wandel des Landrechts auf den Cookinseln

Fachliche Zuordnung Ethnologie und Europäische Ethnologie
Förderung Förderung von 2000 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5239774
 
Seit mehreren Jahrzehnten gewinnen in Ozeanien individuelle Landrechte gegenüber den traditionellen gruppenbezogenen an Bedeutung Hier sind die von der neueren Ethnologie vernachlässigten Cookinseln von besonderem wissenschaftlichem Interesse. Aussagen in der Literatur legen es nahe, das Landrecht der Cookinseln und seinen Wandel als rechtsplurales System bzw. Prozeß darzustellen, bei dem neben der 'offiziellen' mindestens eine weitere, 'inoffizielle' Ebene existiert. Die Forschung geht der Frage nach, welche Beziehung zwischen diesen Ebenen herrschte, wie sie sich gegenseitig beeinflußten und wie die Akteure 'traditionelle' sowie 'moderne' Regelungen hinsichtlich ihrer Landansprüche anwenden, manipulieren und reinterpretieren. Das Spannungsverhältnis zwischen individuellen und gruppenbezogenen Rechten zeigt sich besonders deutlich an Landansprüchen von nicht in ihrer Heimat lebenden Cookinsulanern. Während der traditionellen Regelung zufolge Ansprüche in der Herkunftsgruppe mit der Zeit erloschen, gesteht ihnen die gegenwärtige Rechtsprechung, die ihren Ursprung in der Zeit der neuseeländischen Kolonialregierung hat, nahezu die gleichen Landesrechte zu wie den auf den Cookinseln lebenden Personen. Der Schwerpunkt der Forschung besteht in der Untersuchung der Regelungen, kulturellen Praktiken und Diskurse im Zusammenhang mit der Thematik der 'abwesenden Landeigentümer' und der (rechtlichen) Kompetenzen der Akteure. Da es lediglich eine einzige umfassende Untersuchung von 1964 zum Landrecht auf den Cookinseln gibt, untersucht die Forschung die gegenwärtige Landrechtssituation und ihren Entstehungsprozeß.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Beteiligte Person Professor Dr. Hermann Hiery
 
 

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