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Theoretische Analyse des Konzepts der "wesentlichen Einrichtung" und empirische Umsetzung auf die Märkte für den leitungsgebundenen Energieträger Erdgas

Fachliche Zuordnung Wirtschaftspolitik, Angewandte Volkswirtschaftslehre
Förderung Förderung von 1999 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5180162
 
Seit mehreren Jahren gibt es neue theoretische Einschätzungen und auch wirtschaftspolitisch umgesetzte Maßnahmen im Bereich der vermeintlichen "natürlichen Monopole". Im wesentlichen handelt es sich dabei um die Öffnung des Zugangs zu Netzen oder Komponenten davon, um mehr Wettbewerb zu initiieren oder erst zuzulassen. Die Beispiele Telekommunkation oder Eisenbahn sind auch in Deutschland weithin wahrgenommene Bereiche. Die strittigen Fragen sind sowohl aus theoretischer Sicht als auch in der praktischen Umsetzung aus der Behandlung der "Bottlenecks" (Knieps) oder der "wesentlichen Einrichtungen" (Bundeskartellamt) abzuleiten, d.h. derjenigen Systemteile, deren Kontrolle einem alteingesessenen Unternehmen eventuell die Ausübung von Marktmacht der verschiedensten Art erlaubt, solange es den Zugriff auf diese Komponenten hat. Mit der unmittelbar bevorstehenden Neuordnung der Wettbewerbsverhältnisse auf den Märkten für leitungsgebundene Energie stehen branchenspezifische Erfordernisse an, die eine Synthese aus grundlagentheoretischer Analyse einerseits und sehr spezieller Betrachtung der jeweiligen Energiemärkte andererseits erfordern, um eine langfristig wettbewerbspolitisch tragfähige Lösung herbeizuführen. Das Projekt verfolgt zwei Ziele:- Zum einen sollen theoretische Grundfragen zur Doktrin der "wesentlichen Einrichtung" geklärt werden, insbesondere ob dieses Konzept für eine Übertragbarkeit auf den deutschen Rechtsrahmen überhaupt geeignet sein kann bzw. wie es in Relation zu den einschlägigen Paragraphen des GWB (Mißbrauch von Marktmacht) zu sehen ist.- Zum zweiten soll in der Anwendung auf einzelne Märkte, insbesondere den Erdgasmarkt geklärt werden, welche Systemkomponenten (Produktion, Ferngastransport, Speicherung, Ortsverteilung) unter den deutschen Ausgangsbedingungen in Frage kämen, um als "wesentliche Einrichtung" einer Regulierung und gegebenenfalls in welcher Form unterworfen zu werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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