Project Details
Common-Law-Denken und sein Einfluß auf das öffentliche Recht der USA
Applicant
Professor Dr. Oliver Lepsius
Subject Area
Public Law
Term
from 1994 to 2002
Project identifier
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5160283
Das öffentliche Recht knüpft subjektivrechtliche Pflichten entweder an Handlungen oder an Sachherrschaftsbeziehungen. Die Arbeit untersucht sachherrschaftsbezogene Pflichtenstellungen und konzentriert sich dabei besonders auf Sachherrschaftsstellungen, die nicht aus dem Eigentum folgen (z. B. Pflichten, die an Besitzbegriffe wie Inhaber, Halter, Betreiber, Produktverantwortlicher anknüpfen). Ihr Rechtsgrund und ihre verfassungsrechtliche Grenze waren bislang weitgehend ungeklärt. Verwaltungsrechtliche Probleme und ungenutzte rechtliche Gestaltungsspielräume waren die Folge. Die Untersuchung geht in drei Schritten vor: Zuerst behandelt sie die verfassungsrechtliche Verankerung und Rechtfertigung sachherrschaftsgebundener Pflichtenstellungen und ermittelt das ihnen korrespondierende verfassungsrechtliche Schutzgut. Am Beispiel der polizeirechtlichen Zustandsverantwortlichkeit entfaltet sie dann Grund und Grenze eines Modells sachherrschaftsbezogener Pflichtigkeit für das öffentliche Recht im allgemeinen. Schließlich entwickelt sie ein alternatives Zurechnungsmodell für das Umweltrecht im besonderen, das sich durch die Kanonisierung des Verursacherprinzips zu einseitig auf Handlungspflichten konzentriert hat. Die Erträge der Habilitationsdschrift liegen im Bereich der grundrechtlichen Eigentumstheorie, der Haftungssystematik des allgemeinen Polizeirechts und der Behandlung aktueller Zurechnungsprobleme im Umweltrecht.
DFG Programme
Publication Grants