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Der Wert der DDR-Architektur. Der Einfluss der Tätigkeiten der Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft auf die öffentliche Wahrnehmung des baulichen Erbes der DDR
Antragstellerin
Dr.-Ing. Stefanie Brünenberg
Fachliche Zuordnung
Architektur, Bau- und Konstruktionsgeschichte, Bauforschung, Ressourcenökonomie im Bauwesen
Förderung
Förderung seit 2023
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 510232296
Die Übertragung des „Volkseigentums“ der DDR in die marktwirtschaftliche Ordnung des wiedervereinigten Deutschlands durch die Treuhandanstalt (THA) steht bis heute in Kritik. Allerdings wurde in den bisherigen Forschungen zur „Treuhand“ der architektonische Bestand nicht berücksichtigt. Dabei ist die Denkmalwürdigkeit dieses baulichen Erbes der DDR ein wichtiges Thema in den architekturhistorischen Debatten. Im Forschungsprojekt „Der Wert der DDR-Architektur“ soll mit Bezug auf diese beiden höchst aktuellen und brisanten Forschungsdiskurse der Umgang der Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft als Tochtergesellschaft (TLG) der THA mit dem baulichen Erbe der DDR untersucht werden. Die durch die Veräußerung und Liquidierung öffentlicher und betrieblicher Einrichtungen wie Großgaststätten, Polikliniken, FDGB-Ferienheime und Warenhäuser einher gehenden Veränderungen der Eigentumsstrukturen hatten Umnutzungen, Abrisse und Umbauten vieler dieser ehemaliger spezifischen DDR-Bauten zur Folge. Gleichzeitig übte diese von außenstehenden politischen Akteuren forcierte Veränderung der gebauten Umwelt starken Einfluss auf den eigenständigen Aufbau einer Erinnerungskultur in Ostdeutschland aus. Im Besonderen wird hier untersucht, wie sich ein wesentlicher Bestandteil des baulichen Erbes der DDR durch die Privatisierung von 1991 bis 2000 weiterentwickelte. Hierfür wird die Institutionengeschichte der TLG aufgearbeitet (Arbeitspaket 1) und der Umgang der TLG mit den von ihr verwalteten Bauten durch die Analyse eines kartografischen Mappings erforscht (Arbeitspaket 2). Anhand dieser Erfassung sollen bei einzelnen Fallstudien die veränderten Eigentumsverhältnisse in Abhängigkeit ihrer baulichen Umgestaltung untersucht (Arbeitspaket 3). Insgesamt sollen Rückschlüsse auf eine vermeintlich veränderte öffentliche Wahrnehmung der Architektur der DDR gezogen werden. Die Umstände der neu strukturierten Eigentumsverhältnisse von teilweise baukulturell bedeutenden Objekten sowie die daraus folgende Neugestaltung der gebauten Umwelt sind – so die Hypothese dieses Forschungsprojekts – entscheidende Faktoren in einer wenig ausgebildeten Erinnerungskultur der DDR durch die zwischen 1949 und 1990 entstandenen Architektur.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
Mitverantwortlich
Professor Dr. Christoph Bernhardt