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Unterwegs zu einer transnationalen Theorie der Gerechtigkeit für die EU: Der Ansatz der Nichtbeherrschung

Antragsteller Dr. Dimitrios Efthymiou
Fachliche Zuordnung Politikwissenschaft
Förderung Förderung von 2019 bis 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 429769115
 
Ziel des Projekts ist die Entwicklung einer neuen Theorie, um normative Kriterien für die Gestaltung öffentlicher Politiken auf EU-Ebene anzubieten. Die These lautet, dass EU-Politik, die gesellschaftliche und politische Beherrschung von EU-Bürgern ermöglicht, ungerecht ist, weil sie mit der robusten Ausübung von Grundfreiheiten in Konflikt gerät. Diese Grundfreiheiten können als Bündel gesicherter Freiheiten verstanden werden, die erforderlich sind, damit eine Person als autonomer Akteur handeln kann. Der hier vertretene Ansatz beruht auf der Prämisse, dass einen Menschen mit Würde zu behandeln bedeutet, seine Handlungsfähigkeiten als Akteur zu respektieren und zu befördern. Eine Politik erfüllt dieses normative Kriterium genau dann, wenn ihre Umsetzung dazu führt, dass jeder EU-Bürger die Art und Weise, wie gesellschaftliche und politische Macht über ihn ausgeübt wird, effektiv kontrollieren kann. Wenn die EU-Politik nur einen unzureichenden transnationalen Zugang zu gesellschaftlichen und politischen Rechten bietet, gefährdet sie die Fähigkeit ihrer Bürger, eine solche wirksame Kontrolle auszuüben. Dieser Ansatz hat mehrere Vorteile: Erstens kann er erklären helfen, was an technokratischen Institutionen verkehrt ist, die die wirksame Kontrolle der Politik durch die Bürger zum Zweck der wirtschaftlichen Wohlstandsvermehrung einschränkt. Zweitens trägt er dazu bei, die Tatsache zu unterstreichen, dass die Erweiterung der Auswahlmöglichkeiten, für einige EU-Bürger, damit einhergeht, dass andere der effektiven Kontrolle über ihre Grundfreiheiten beraubt werden. Drittens behandelt er gesellschaftliche und politische Beherrschung als ein Unrecht. Der Schutz vor diesem Unrecht sollte über eine Reihe von Szenarien hinweg für alle EU-Bürger robust sein und nicht davon abhängen, ob ein Mitgliedstaat von der Einhaltung solcher Sicherheitsmaßnahmen profitiert.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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