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Finanzmarktintegration im Spätmittelalter: Hanseraum, Heiliges Römisches Reich und Königreich Polen, ca. 1300-1550
Antragsteller
Professor Dr. Oliver Volckart
Fachliche Zuordnung
Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Förderung
Förderung von 2007 bis 2011
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 42431300
Im Rahmen des Projekts sollen Wechselkurse zwischen den Währungen, die im Heiligen Römischen Reich, dem Hanseraum sowie Polen im vierzehnten bis sechzehnten Jahrhundert umliefen, dazu genutzt werden, die Integration von Finanzmärkten zu analysieren. Dabei stehen einerseits die zahlreichen lokalen Silberwährungen, andererseits die vor allem im überregionalen Handel wichtigen Goldwährungen im Mittelpunkt. Im Einzelnen ist zunächst zu untersuchen, wie sich die Nominalkurse der Währungen entwickelten. Auf der Grundlage der dabei gewonnenen Daten ist zu prüfen, inwieweit die Kurse von Währungen, die auf demselben Edelmetall beruhten, von der Parität abwichen; derartige Abweichungen dienen in Anlehnung an Heckschers (1916) „commodity points" als Indikatoren für fehlende Marktintegration. Kurse von Währungen auf unterschiedlicher Edelmetallbasis ermöglichen demgegenüber die Errechung lokaler Gold-Silber-Ratios; hier können Abweichungen zwischen diesen Ratios als Indikatoren mangelnder Integration genutzt werden. Auf Grundlage dieser Konzepte zur Erfassung von Integration soll ferner die Bedeutung zweier von zahlreichen spätmittelalterlichen Obrigkeiten verfügter geldpolitischer 2 Maßnahmen untersucht werden. Dabei geht es zunächst um die Schaffung von Währungsunionen. Die in diesem Zusammenhang zu untersuchenden Fragen lauten, ob solche Unionen nur dort entstanden, wo bereits integrierte überlokale Finanzmärkte existierten, ob die Bildung integrierter Märkte Folge ihrer Entstehung war, oder ob sie möglicherweise keinerlei Auswirkungen auf die Integration von Märkten hatten. Bei der zweiten Maßnahme, deren Auswirkungen zu untersuchen sind, handelt es sich um das Verbot des Umlaufs fremder Währungen im eigenen Territorium bzw. in der eigenen Stadt. Hier stellt sich zunächst die Frage, inwieweit es gelang, solche Verbote durchzusetzen. Im Anschluss daran ist zu klären, wie sich derartige Maßnahmen auf das Funktionieren von Finanzmärkten auswirkten. Konkret geht es dabei darum, die Hypothese zu überprüfen, dass Umlaufverbote und die damit einhergehende Schaffung geschlossener Währungsräume eine Desintegration von Märkten auslösten. Schließlich wird auf den grundlegenden Zusammenhang zwischen Finanzmarktintegration und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit eingegangen, wobei die letztere über alternative Indikatoren wie Bevölkerungswachstum, Urbanisierungsraten oder Lohnniveaus abgebildet wird.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
Internationaler Bezug
Großbritannien
Beteiligte Person
Professor Dr. Nikolaus Wolf