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Zur kausalen (In)Signifikanz des rechtlichen Status von Entscheidungen: Die Befolgung der "Auffassungen" der Ausschüsse der UN-Menschenrechtsverträge
Antragsteller
Dr. Andreas von Staden
Fachliche Zuordnung
Politikwissenschaft
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung
Förderung von 2018 bis 2024
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 417704617
Alle UN-Menschenrechtsverträge sehen Ausschüsse zur Überwachung der jeweils eingegangenen Verpflichtungen vor. Während allein der Staatenberichtsmechanismus durch Ratifizierung der Verträge automatisch akzeptiert wird, haben inzwischen alle Ausschüsse auch die optionale Kompetenz erhalten, über Individualbeschwerden zu befinden. Gemessen an der Zahl der beteiligten Staaten ist das dadurch geschaffene Streitbeilegungssystem im Menschenrechtsbereich das weltweit umfassendste.Bisher fehlten jedoch verlässliche Informationen über den Umfang der Befolgung der rechtlich nicht bindenden Ausschussentscheidungen („Auffassungen“) und ihres Beitrags zum Menschenrechtsschutz. Das Projektteam hat nun den ersten systematischen Datensatz über die Befolgung aller bisher erlassenen Auffassungen erstellt. Die Daten werden derzeit im Lichte existierender Compliance-Theorien und mittels statistischer Survival Analyse ausgewertet, um die Faktoren zu identifizieren, die die Umsetzung der Auffassungen beeinflussen. Zuvor wurde untersucht, welche Variablen die Akzeptanz der ICPs beeinflussen (und mithin auch befolgungsrelevant sein dürften). Hier stellten sich insb. die Akzeptanz regionaler Menschenrechtsgerichtshöfe und Lerneffekte im Hinblick auf die sich aus den ICPs über Zeit ergebenden Kosten als signifikant heraus. Die zentrale Forschungsfrage des Projekts betrifft die kausale Rolle des rechtlich nicht bindenden Status der Auffassungen für ihre (Nicht-)Befolgung. Zur Beantwortung bedarf es noch zwei weiterer Untersuchungen. Zum einen soll die quantitative Analyse der Auffassungs-Befolgung mit Daten über die Befolgung der rechtlich bindenden Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte repliziert werden. Dadurch, dass Ländercharakteristika durch die Untersuchung identischer beklagter Staaten konstant gehalten werden können, lässt sich gut das Ausmaß bestimmen, in dem sich Korrelationen zwischen der Entscheidungs-Befolgung und den gleichen erklärenden Variablen in Abhängigkeit vom rechtlichen Status unterscheiden. Zum anderen werden im Rahmen qualitativer Fallstudien vergleichbare Paare von Auffassungen und Urteilen gegen dieselben Länder hinsichtlich ihrer Behandlung in innerstaatlichen Compliance-Prozessen untersucht, um die zugrunde liegenden kausalen Mechanismen aufzuzeigen. Unter Nutzung von öffentlichen und Archiv-Daten sowie Interviews mit relevanten innerstaatlichen Akteuren wird die Analyse aufzeigen, wann und bei welchen Schritten des Umsetzungsprozesses Unterschiede im Rechtsstatus kausal bedeutsam werden und mit welchen Auswirkungen.Aufgrund des engen ursprünglichen Zeitplans, der im Erstantrag noch nicht budgetierten Forschung zur Akzeptanz der Individualbeschwerdeverfahren, und der durch die Corona-Pandemie verursachten Unsicherheiten und Unterbrechungen, hat sich der Beginn des letzten Projekt-Arbeitspakets verzögert. Es wird eine Verlängerung von 18 Monaten beantragt, um alle ausstehenden Forschungsarbeiten abschließen zu können.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen