Die Fallpraxis der Informationsbeauftragten und ihr Beitrag zur Entwicklung des Informationsfreiheitsrechts
Final Report Abstract
In den Bundesländern und im Bund sind mittlerweile 11 Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet worden. Zusammen mit bereichsspezifischen Zugangsregelungen wie den Umweltinformationsgesetzen hat dies dazu geführt, dass der Grundsatz der beschränkten Aktenöffentlichkeit und das Prinzip des Amtsgeheimnisses immer weniger Wirkung entfaltet, bzw. entfallen soll. Verbunden mit diesem Wandel sind eine Vielzahl von rechtlichen Fragen, aber auch eine Kritik an den Gesetzen und dem Wandel selbst. Ziel des Projektes war es, durch Auswertung der Fallpraxis der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI) den Blick auf die Praxis zu richten. Wie lauten die in der Praxis relevanten Fragestellungen und welche Lösungsansätze werden in der Praxis verfolgt? Aber auch die den Beauftragten zugewiesene Beratungs- und Einspruchsfunktion sollte erstmals näher untersucht werden. Neben der reinen Aktenauswertung, für die Nordrhein-Westfalen sich mit aufgrund seiner Größe hohen Fallzahlen und der Weite seines Gesetzes anbot, wurden daher vertiefend Interviews mit ausgewählten Antragstellern sowie Angestellten der angerufenen Behörden und der Landesbeauftragten geführt. Zur Beziehbarkeit auch auf andere Länder wurden ferner Interviews mit ausgewählten Fachreferenten vier weiterer Beauftragter geführt. Im Rahmen des Projektes wurde auf diese Weise das „Entdeckungsverfahren Praxis" für eine rechtsdogmatische Vertiefung der bekannten und noch unbekannten Auslegungsfragen erschlossen. Zudem wurden Interaktionsprozesse zwischen Behörden und Informationsbeauftragten untersucht und ihre Funktion bei der Entwicklung einer neuen, der Transparenz verpflichteten Behördenkultur bestimmt. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich die Beauftragten in ihrer Funktion bewährt haben. In etwa der Hälfte der Fälle schließen sich Behörden der Ansicht der LDI an und ein zuvor verwahrter Zugang wird gewährt. Die Beauftragten lassen sich dabei in ihrer Tätigkeit in die unter dem Begriff des New Public Management diskutierten Reformüberlegungen einordnen. Größtes Problem in der Anwendung der Gesetze sind zum einen die Gesetze selbst. Diese beinhalten Formulierungsfehler, die in der Praxis zu einer unterschiedlichen und damit widersprüchlichen Rechtsanwendung führen. Zum anderen sind die Gesetze noch nicht gänzlich akzeptiert, so dass es in der Praxis immer wieder zu Verzögerungen und einer gewissen Blockadehaltung bei einigen öffentlichen Stellen kommt. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass sich die Gesetze grundsätzlich bewährt haben, in der Praxis allerdings nur sehr zurückhaltend genutzt werden. So blieb die oft befürchtete Antragsschwemme aus.