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Braucht Deutschland die erbschaftsteuerliche Verschonung von Familienunternehmen?
Antragsteller
Professor Dr. Martin Ruf
Fachliche Zuordnung
Accounting und Finance
Förderung
Förderung von 2018 bis 2021
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 392769115
In Deutschland ist der breite Mittelstand mit seinen Familienunternehmen von großer Bedeutung. Die Politik betont regelmäßig, dass Familienunternehmen das Fundament für die Stärke und Stabilität der deutschen Wirtschaft seien. Weiter wird davon ausgegangen, dass Familienunternehmen einen besonderen Beitrag zur Beschäftigung leisten. Die steuerpolitische Konsequenz dieser Annahmen ist, dass Familienunternehmen beim Übergang auf die nächste Generation im Zuge der Erbschaft- und Schenkungsteuer erheblich begünstigt werden. Diese Begünstigung geht soweit, dass in vielen Fällen eine Nullsteuer erreicht werden kann. Die politischen Annahmen beruhen jedoch nicht auf wissenschaftlicher Evidenz. So stellt das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 17.12.2014 fest, dass keine empirischen Untersuchungen zu dieser Thematik vorliegen. Ziel des Antrags ist es, die nötige empirische Evidenz für politische Entscheidungen in diesem Kontext zu liefern. Nicht empirisch erforscht ist die Frage, wie Familienunternehmen auf Anteilsübertragungen im Zuge der Schenkung oder Erbschaft reagieren. Dabei ist es wichtig, die Handlungsalternative zur Erbschaft oder Schenkung, den Verkauf, mitzubetrachten. Ohne eine weitgehende Verschonung von Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer könnten die Erben aus Liquiditätsgründen zum Verkauf gezwungen sein. Wirtschaftspolitisch zu rechtfertigen ist diese Verschonung aber nur dann, wenn Familienunternehmen mit Bezug auf die Performance und die Zahl der Arbeitsplätze im Szenario Schenkung/Vererbung besser abschneiden als im Szenario Verkauf. Der Vergleich dieser beiden Handlungsalternativen ist eine Kerninnovation dieses Projekts. Mit den Ergebnissen soll die emotional und kontrovers geführte Diskussion über die Verschonung von Betriebsvermögen erstmals mit wissenschaftlicher Evidenz fundiert werden.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen