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Westliche Demokratien und extraterritoriale Menschenrechtsverletzungen
Antragstellerin
Professorin Dr. Monika Heupel
Fachliche Zuordnung
Politikwissenschaft
Förderung
Förderung von 2017 bis 2022
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 342267607
Westliche Demokratien haben die besten Werte, was den Schutz der Menschenrechte ihrer Staatsbürger und auf ihrem Staatsgebiet betrifft. Wenn es um den extraterritorialen Schutz der Menschenrechte geht, also den Schutz der Menschenrechte von Ausländern im Ausland, ist ihr Verhalten hingegen ambivalent: Westliche Demokratien scheuen nicht davor zurück, extraterritoriale Menschenrechtsverletzungen zu begehen. Man denke an die Massenüberwachung von Ausländern durch westliche Geheimdienste oder die Folter in amerikanischen Gefängnissen im Irak. Gleichzeitig haben westliche Demokratien in den vergangenen Jahren aber auch Schutzverfahren entwickelt, die extraterritoriale Menschenrechtsverletzungen verhindern bzw. einschränken sollen. In einigen Fällen sind dabei vergleichsweise verlässliche Schutzverfahren entstanden, während in anderen die Entwicklung von Schutzverfahren noch in den Kinderschuhen steckt. Die Forschung zur compliance mit Menschenrechtsnormen hat dieses ambivalente Verhalten bislang nicht systematisch untersucht. Angesichts der negativen Folgen solcher Rechtsverletzungen für viele Menschen weltweit, aber auch der Ausstrahlungseffekte der Menschenrechtspolitik westlicher Demokratien auf andere Staaten ist so eine wichtige Forschungslücke entstanden. Das Projekt soll deshalb untersuchen, warum westliche Demokratien Verfahren für den extraterritorialen Schutz der Menschenrechte entwickeln und warum in manchen Fällen verlässlichere Schutzverfahren entstehen als in anderen. Das Projekt geht davon aus, dass Normen entstehen, wenn normativer Bedarf besteht, ein solcher Bedarf aber keine hinreichende Bedingung für die Entstehung von Normen ist. Vielmehr braucht es mobilisierte Akteure, die Entscheidungsträger dazu bewegen, eine Norm anzuerkennen und konkrete Maßnahmen zu treffen bzw. in unserem Fall Verfahren zum extraterritorialen Menschenrechtsschutz einzurichten. In dem Projekt soll geprüft werden, welche(r) Kausalmechanismus/en die Herausbildung solcher Schutzverfahren in westlichen Demokratien erklären kann/können. Unter Anwendung der Methode des theorietestenden process tracing soll die Erklärungskraft von vier vorab spezifizierten Mechanismen (Konditionalität, Gerichtsverfahren, Skandalisierung und Überzeugung) geprüft werden. Außerdem sollen einer komparatistischen Logik folgend induktiv die Bedingungen vergleichsweise verlässlicher Schutzverfahren, im Vergleich zu schwachen Schutzverfahren, ermittelt werden. Für diesen Zweck sind fünf qualitative Fallstudien zur Herausbildung von Verfahren zum extraterritorialen Menschenrechtsschutz in den USA im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung seit dem 11. September 2001 geplant. Konkret sollen Fallstudien zur Entwicklung von Verfahren zum extraterritorialen Schutz des Rechts auf Freiheit von Folter, des Rechts auf Schutz vor willkürlicher Inhaftierung, des Rechts auf Leben (gezielte Tötungen), des Rechts auf Asyl und des Rechts auf Privatsphäre (Massenüberwachung) durchgeführt werden.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen