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Die Finanzierungsverantwortung der Fremdkapitalgeber - Reichweite und Grenzen marktwirtschaftlicher Alternativen zur Unternehmensinsolvenz -

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2007 bis 2009
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 33854006
 
Das Insolvenzverfahren ist auf die Befriedigung der Kreditgeber gerichtet. Dessen ungeachtet lassen sich diese mittels vertraglicher Nebenabreden (Covenants) Kontroll- und Einwirkungsrechte einräumen, um eine Unternehmenskrise frühzeitig zu erkennen und darauf im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens reagieren zu können. Die Beteiligung der Gläubiger an der Steuerung des Unternehmens (externe Corporate Governance)) ist im angloamerikanischen Rechtskreis seit langem verbreitet und erfasst auch in Deutschland zunehmend die Finanzierungspraxis. Traditionell werden Eigen- und Fremdfinanzierung anhand der formalen Stellung des Kapitalgebers unterschieden. Im Grundsatz trifft die Eigentümer eine Verantwortung für das finanzierte Unternehmen und seine Gläubiger, die Verantwortung der Fremdkapitalgeber ist schwach ausgeprägt. In der ökonomischen Theorie wird mit Nachdruck dafür plädiert, in der Steuerung des Unternehmens durch seine Gläubiger eine sinnvolle marktwirtschaftliche Alternative zum staatlichen Insolvenzverfahren zu sehen. Die Richtigkeit dieser These hängt jedoch davon ab, inwieweit die rechtlichen Rahmenbedingungen solche Gestaltungen zulassen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen verallgemeinerungsfähige Wertentscheidungen enthalten, die die traditionelle Zweiteilung von Fremd- und Eigenfinanzierung überwinden. Auf deren Grundlage soll rechtsfortbildend ein an materielle Kriterien der Einflussnahme und Teilhabe am Ertrag anknüpfendes System der Gläubigerverantwortung entwickelt werden.
DFG-Verfahren Forschungsstipendien
 
 

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