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Translations of modern natural law by means of the justification of colonialism and slavery, as well as the origins of theories of race

Subject Area History of Philosophy
Term from 2017 to 2021
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 317049230
 
Final Report Year 2021

Final Report Abstract

Vom Beginn der Neuzeit bis zum Ende der Zeit, die man in Europa mit der Aufklärung verbindet, einer Epoche also, die für weite Teile der Welt mit Eroberung, Kolonialisierung und zunehmend „industriell“ werdenden Sklavenhandel verknüpft ist, entwickeln sich diverse Argumentationsfiguren, mit denen dieses Verhalten der Europäer gerechtfertigt werden soll. Einiges aus diesen Legitimationsmustern galt über Jahrhunderte in Europa als unbefragte Selbstverständlichkeit und ist in seinen Auswirkungen noch heute feststellbar. Das Projekt stellte sich die Aufgabe, die Entstehung dieser Überzeugungen ein Stück weit nachzuzeichnen und wichtige Eckpunkte zu markieren. Dabei befasst sich ein Projektteil mit den unterschiedlichen Rechtfertigungsmustern, die in (West-)Europa für die Eroberung anderer Kontinente in Umlauf waren, der andere zeichnet die Entwicklung des Rassenbegriffs nach bis zu einem Stadium Ende des 18. Jahrhunderts, in dem man bereits von Rassismus im heutigen Sinne sprechen kann. Bei den Rechtfertigungsmustern für die Kolonisierung zeichnet sich ein Unterschied zwischen Bezugnahmen auf einen angeblich gerechten staatlichen Krieg gegen die Ureinwohner und der Unterstellung ab, es habe in den besetzten Gebieten keine rechtlich relevante Besiedlung gegeben, was mit Formeln wie vacuum loci oder später terra nullius umschrieben wurde, weshalb eine Aneignung durch Siedler berechtigt sei. Die erste Variante findet sich bei einigen maßgeblichen Autoren wie Francisco de Vitoria im iberoromanischen Raum, die andere ist stärker bei englischen und niederländischen Autoren vertreten. In beiden Fällen nimmt jedoch im Laufe der Zeit die Rasse eine wichtige Rolle bei der Rechtfertigung der sozialen Unterordnung indigener oder aus anderen Kontinenten deportierter Bevölkerungsgruppen ein. Das auf die Entwicklung des Rassenbegriffs gerichtete Projekt zeichnet das Zusammenwirken von Geographie, Naturrecht und Anthropologie bei der zunehmenden Säkularisierung nach, durch die eine eher metaphysische, z.T. schöpfungstheologisch untermauerte Begründung für die Verschiedenheit der Menschen zunehmend durch kulturspezifische Beobachtungen und naturwissenschaftliche, z.B. physiologische Erklärungen ersetzt wird. Eine zentrale Rolle spielen Spekulationen über die Vernunftfähigkeit unterschiedlicher Menschengruppen, ferner die Frage, ob sich diese in verschiedenen Kulturen in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befindet sowie die allmähliche Ersetzung aus der Antike überkommener klimatischer Erklärungsmuster für die Entstehung unterschiedlicher Rassen durch genetische Modelle. Es zeigt sich bei beiden Projekten, dass Kolonialisierung und Rassendenken weder zufällig zustande kamen, noch unausweichliche Begleiterscheinungen „westlicher Rationalität“ sind.

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