The Rights-Based Approach to Social Health Protection: Participation and Accountability in African and Asian Health Systems
Final Report Abstract
In dem Projekt sind die rechtlichen Instrumente untersucht worden, die zur Umsetzung der rights-based approach-Prinzipien "Partizipation" und "Verantwortlichkeit" beim Aufbau von Gesundheitssystemen in Süd-/Südostasien und in Subsahara-Afrika zum Einsatz gelangen. Auf der Grundlage einer rechtsvergleichenden Analyse der Organisations- und Verfahrensregime, die in der Gesundheitsversorgung von zwei Beispielländern (Ghana und Indonesien) Anwendung finden, wurde der Frage nachgegangen, ob sich länderübergreifende Gemeinsamkeiten bei der Auswahl und Implementierung der jeweiligen Beteiligungs- und Kontrollmechanismen feststellen lassen und welche die Gründe für Abweichungen zwischen den Systemen sind. Durch die Einführung jeweils allgemeiner Krankenversicherungen konnten in den vergangenen Jahren sowohl in Ghana als auch in Indonesien entscheidende Schritte in Richtung universeller Gesundheitsversorgung und damit der Verwirklichung der Rechte auf Gesundheit und soziale Sicherung gemacht werden. Allerdings haben beide Länder nach wie vor auch mit erheblichen Herausforderungen zu kämpfen. In Ghana fehlt es insbesondere am Zugang zu angemessenen Sanitäranlagen sowie zu Ärzt*innen und Medikamenten; auch sind bestimmte Gesundheitsdienstleistungen für Teile der Bevölkerung kaum erschwinglich. Zudem ist es den ghanaischen Behörden bisher nicht gelungen, die im informellen Sektor Beschäftigten in das Versicherungssystem zu integrieren. In Indonesien hingegen ist im Vergleich zu Ghana ein wesentlich größerer Anteil der Bevölkerung in die Krankenversicherung einbezogen. Jedoch gibt es aufgrund der Größe des Inselstaats zum Teil gravierende Probleme hinsichtlich der physischen Erreichbarkeit von Gesundheitseinrichtungen und der Verfügbarkeit von medizinischem Personal in abgelegenen Regionen - Probleme, die sich durch die COVID-19-Krise noch verschärft haben. Die Untersuchung der rechtlichen Instrumente, die der Umsetzung des rights-based approach dienen, hat die Annahme bestätigt, dass gerichtliche Verfahren so gut wie keine Anwendung finden. In Ghana treten die Rechteinhaber vereinzelt über Menschenrechts-NROs und die nationale Menschenrechtskommission in Kontakt mit den Behörden. In der konsensorientierten indonesischen Kultur wird auf frühphasige außergerichtliche Streitbeilegung gesetzt. Partizipative Verfahren sind in beiden Ländern rechtlich verankert, wobei sich gezeigt hat, dass in Indonesien die direkte Bürgerbeteiligung im Vergleich zum afrikanischen Fallstudienland deutlich strukturierter geregelt ist.
Publications
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A. Engelbert / M. Kaltenborn; mit J. T. Polak, L. Smidt, L. Taube und M. Bruder
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M. Kaltenborn
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