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Priorisierungskriterien in juristischer Perspektive: Interdependenzen und Konkretisierung

Subject Area Public Law
Term from 2007 to 2015
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 15070313
 
Final Report Year 2014

Final Report Abstract

Im Teilprojekt C1 wurden wichtige Kernaussagen hinsichtlich der rechtlichen und regelungssystematischen Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung eines priorisierenden Systems gewonnen. Die relevanten Aspekte der wesentlichen Priorisierungskriterien wurden erstmals im Dialog der jeweils betroffenen Disziplinen, einschließlich der empirischen Ergebnisse, zusammengeführt. Eine grundlegende Analyse der in neun Ländern gesammelten Erfahrungen mit Priorisierung sowie deren systemischer Gestaltung, ihren Fernwirkungen und Interdependenzen mit weiteren Steuerungsmechanismen aus rechtswissenschaftlicher Perspektive legten dabei Funktionsweisen von Priorisierung und systemische Voraussetzungen für das für jede Priorisierung notwendige Entscheidungssystem auf Makro- und Mikroallokationsebene offen. Dessen Einführung in Deutschland hat den erarbeiteten verfassungsrechtlichen Vorgaben zu genügen und zugleich Verwerfungen zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten bezüglich der vielschichtigen Wirkungen einer Priorisierung im einfachen Recht zu vermeiden. Eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung priorisierender Systeme wird darin liegen, die gegenläufigen Effekte verschiedener Priorisierungsansätze zu beurteilen und die beabsichtigte Gestaltung der Gesundheitsversorgung mit ihnen abzugleichen. Hierzu gehört neben der Einigung auf Kriterien, die als grundsätzliche Bewertungselemente im Rahmen eines Priorisierungssystems (auch verfassungsrechtlich) in Frage kommen (z.B. Erfolgsaussicht, Evidenz, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Dringlichkeit und Alter) auch deren Einbindung in ein multikriterielles Allokationssystem. Es handelt sich um Wertentscheidungen, für deren Gewichtung ein akzeptierter Maßstab noch gefunden werden muss. Dies ist wesentliche Aufgabe eines demokratischen und offenen gesellschaftlichen Diskussionsprozesses. Durch die Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung sowie durch interdisziplinäre Bewertung ausgewählter Kriterien konnten Grundlagen für die Modellierung eines verfassungsrechtlich zulässigen Maßstabes herausgearbeitet werden. Mehr als 600 einschlägige Entscheidungen wurden analysiert und auf einer im Zuge des Forschungsprojekts erstellten öffentlichen Datenbank kategorisiert (www.nikolausbeschluss.de). Als ein grundlegender Systemaspekt bei der Einführung priorisierender Elemente im Gesundheitswesen hat sich auch die Ausgestaltung der möglichen (Arzt-)Haftung der jeweiligen Entscheidungsträger für priorisierende/rationierende Entscheidungen herausgestellt. Verwerfungen zwischen haftungs- und sozialrechtlichen Anforderungen verlangen nach einer Harmonisierung. Sofern gesetztlich Priorisierungsentscheidungen getroffen werden, könnte eine leitlinienbasierte Priorisierung ihrerseits den herzustellenden Gleichklang zwischen den Standards der Medizin, des Sozialrechts, des Strafrechts und des Haftungsrechts erleichtern.

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