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Erbrechtliche Funktionsäquivalente ("will-substitutes") aus rechtsvergleichender Perspektive

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2015 bis 2016
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 267358519
 
Es wird angenommen, dass große Teile des Vermögens in Deutschland und in den uns umgebenden Rechtsordnungen nicht nach den Regeln des Erbrechts, sondern auf andere Weise gewidmet werden, etwa durch Lebensversicherungen, trust oder joint ownership. Zu diesen "Funktionsäquivalenten" des Erbrechts ist derzeit weder rechtsvergleichendes Wissen noch eine allgemeine Theorie verfügbar. Das hier beantragte Forschungsprojekt will erstmals in breiterer Rechtsvergleichung Aufschluss darüber geben, welche Phänomene zu diesem "Nebenerbrecht" gezählt werden, welchen praktischen Anliegen sie entsprechen und welche Haltungen die Rechtsordnungen zu ihnen einnehmen. Dogmatisches Anliegen ist die Aufschlüsselung dessen, was heute als Charakteristikum des Erbrechts im Gegensatz zu nicht-erbrechtlichem Erwerb angesehen wird. Dabei wird insbesondere interessieren, inwieweit Formanforderungen, Auslegungsregeln, Pflichtteils- und Steuerlasten sowie Gläubigerinteressen auch gegenüber den "Funktionsäquivalenten" durchgesetzt werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Internationaler Bezug Großbritannien
Kooperationspartnerin Professorin Dr. Alexandra Braun
 
 

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