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Erbrechtliche Funktionsäquivalente ("will-substitutes") aus rechtsvergleichender Perspektive
Antragstellerin
Professorin Dr. Anne Röthel
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2015 bis 2016
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 267358519
Es wird angenommen, dass große Teile des Vermögens in Deutschland und in den uns umgebenden Rechtsordnungen nicht nach den Regeln des Erbrechts, sondern auf andere Weise gewidmet werden, etwa durch Lebensversicherungen, trust oder joint ownership. Zu diesen "Funktionsäquivalenten" des Erbrechts ist derzeit weder rechtsvergleichendes Wissen noch eine allgemeine Theorie verfügbar. Das hier beantragte Forschungsprojekt will erstmals in breiterer Rechtsvergleichung Aufschluss darüber geben, welche Phänomene zu diesem "Nebenerbrecht" gezählt werden, welchen praktischen Anliegen sie entsprechen und welche Haltungen die Rechtsordnungen zu ihnen einnehmen. Dogmatisches Anliegen ist die Aufschlüsselung dessen, was heute als Charakteristikum des Erbrechts im Gegensatz zu nicht-erbrechtlichem Erwerb angesehen wird. Dabei wird insbesondere interessieren, inwieweit Formanforderungen, Auslegungsregeln, Pflichtteils- und Steuerlasten sowie Gläubigerinteressen auch gegenüber den "Funktionsäquivalenten" durchgesetzt werden.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
Internationaler Bezug
Großbritannien
Kooperationspartnerin
Professorin Dr. Alexandra Braun