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Deutsche und polnische Auslegungs- und Argumentationskultur im Strafrecht. Eine vergleichende Analyse der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Oberstem Gericht.
Antragsteller
Professor Dr. Maciej Malolepszy
Fachliche Zuordnung
Strafrecht
Förderung
Förderung von 2014 bis 2016
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 262629983
Die Habilitationsschrift stellt eine empirische Inhaltsanlayse von Judikaten der deutschen und polnischen Höchstgerichte. Das Hauptziel der Untersuchung war die Beantwortung der Frage, welche Auslegungs- und Argumentationskultur die höchstrichterliche Rechtsprechung der beiden Länder prägt. Hilfsweise wurden die drei folgenden Nebenfragen gestellt, nämlich: - welche rechtlichen Topoi verwenden die Höchstgerichte der beiden Länder bei der Auslegung von Gesetzen und wie oft greifen sie auf diese Topoi zurück?- welche Bedeutung schreiben die Richter den einzelnen Topoi zu?- sind beide Höchstgerichte in gleichem Maße rechtsschöpferisch tätig?Die Stichproben (insgesamt 200) gehören zu den sog. Hard cases - sie befassen sich mit den schwierigsten strafrechtlichen Problemen, die in der Rechtsprechung und im Schrifttum beider Länder Kontroversen hervorgerufen haben. Im Wese einer rechtsvergleichenden Analyse wurden die Gemeinsamkeiten und Diskrepanzen in der Auslegungs- und Begründungskultur der Höchstgerichte verdeutlicht. Der Schwerpunkt der Untersuchung richtet sich dabei nicht auf die Beurteilung, ob die obersten Gerichte Deutschlands und Polens zu einem richtigen Ergebnis gekommen sind, sondern auf die Ermittlung, wie sie in den höchst problematischen Fällen argumentiert haben. Die Untersuchung liefert eine Reihe von Erkenntnissen, die dem an der strafrechtlichen Vergleichung oder an der Methodenlehre Interessierten wichtige Einblicke in die Rechtsanwendung und Auslegung im deutschen und polnischen Strafrecht bieten.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen