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Rule of Law in the Tension between Universality and Particularity - China in Focus

Subject Area Public Law
Asian Studies
Principles of Law and Jurisprudence
Term from 2013 to 2017
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 246654057
 
Final Report Year 2018

Final Report Abstract

Ziele des Forschungsprojekts sind eine Neukonzeptualisierung des Verhältnisses von Universalität und Partikularität bezüglich der Rechtsstaatlichkeit oder rule of law und eine Reflexion über das Konzept eines Rechtsstaats chinesischer Prägung. Herrschende Vorstellungen über das Verhältnis von Universalität und Partikularität werden infrage gestellt. Plädiert wird für eine Rekontextualisierung und Rekonzeptualisierung des Universalismus. Zunächst einmal geht es um die Umstellung von einem zeitlosen und kontextunabhängigen rechtsstaatlichen Universalismus auf ein Universalitätsverständnis, das die normative Geltung der Rechtsstaatlichkeit von gesellschaftlichen Bedingungen abhängig macht. Es geht zweitens um die Pluralisierung des Universalismus, die Ablösung eines singulären Universalismus durch die Pluralität von Universalismen, drittens um die Umstellung von der Suche nach einem gemeinsamen Standard oder Konsens auf die Selbstreflexion und Selbsttranszendenz, zuletzt um die Symbiose von Universalität und Partikularität statt ihrer Polarität. Diese Rekonzeptualisierung des Universalismus spricht mehr für eine materielle oder starke als für eine formale oder schwache Rechtsstaatskonzeption. Verschiedene Länder – Deutschland, die USA, China und so weiter – können ihre eigenen universalistischen materiellen Rechtsstaatskonzepte entwickeln und sollen sie im wechselseitigem Austausch und Lernen bereichern, korrigieren und verbessern. Bei der Auseinandersetzung mit der Rechtsstaatlichkeit in China wird ein Horizontwechsel vom Rechtsstaat als Realität zum Rechtsstaat als zu verwirklichendes normatives Projekt vollzogen. Es geht um die normativ-theoretische (Re-)Konstruktion eines Rechtsstaats chinesischer Prägung, der mit der wohlverstandenen Rechtsstaatlichkeit vereinbar sein kann. Dabei wird das in Staats- und Parteidokumenten bekräftigte Postulat der organischen Vereinigung von der Führung durch die Partei, dem Volk als Herr im Hause und dem Regieren des Staats nach dem Recht in ihrer Gleichrangigkeit und Balance rekonstruiert, nicht einseitig zugunsten der Partei interpretiert, sondern mit dem wohlverstandenen Rechtsstaatsprinzip in Übereinstimmung gebracht. Bei der Begründung und Rekonstruktion der Prinzipien des Verfassungs- und Rechtsstaats wird auf den aus dem Konfuzianismus heraus zu interpretierenden Gedanken der Freiheit im moralischen Sinne zurückgegriffen, um die die moderne chinesische Geschichte bis heute durchziehende dreifache Spannung zwischen Tradition und Modernität, zwischen Universalität und Partikularität sowie zwischen rechts und links, zwischen Individualismus und Kollektivismus beziehungsweise zwischen Liberalismus und Sozialismus zu überbrücken und auszugleichen. Das Potenzial, den Gegensatz zwischen Individualismus und Kollektivismus und zwischen Universalität und Partikularität zu überwinden, hat auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Es kann an die chinesische Kulturtradition angeschlossen werden. Es fordert die Abwägung und Ausbalancierung von individuellen und öffentlichen Interessen und erfordert die Sensibilität gegenüber und die Berücksichtigung von besonderen gesellschaftlichen Bedingungen in China und auch in seinen verschiedenen Regionen.

Publications

  • Eine starke oder eine schwache Konzeption der Rechtsstaatlichkeit? – Auch zur Problematik der Universalität der Rechtsstaatlichkeit, Der Staat 54 (2015), 375 ff.
    Teng-Chieh Yang
    (See online at https://doi.org/10.3790/staa.54.3.375)
  • Rule of Law oder Rule by Law? – Eine methodische Reflexion zur Rechtsstaatsfrage in China, Jahrbuch des öffentlichen Rechts 65 (2017), 877 ff.
    Teng-Chieh Yang
 
 

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