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Federalism of Rights: Perspectives of Dialogue and Pluralism in Multilevel Fundamental Rights Adjudication. Germany, the U.S., and the EU Compared

Subject Area Public Law
Term from 2013 to 2019
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 245511818
 
Final Report Year 2019

Final Report Abstract

Die als Hauptertrag des Projekts entstandene Monographie nähert sich dem Grundrechtsföderalismus in sechs Kapiteln. Im 1. Kapitel wird die gemeinsame Konstellation des Grundrechtsföderalismus in der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union analysiert. Diese Konstellation ist durch einen materiellen, institutionellen und prozeduralen Pluralismus geprägt und unterscheidet die drei Vergleichskandidaten zugleich von anderen Strukturen wie denen der Schweiz oder Kanadas. Das 2. und 3. Kapitel wenden sich dem Verhältnis von Grundrechten und föderaler Struktur als Instrumenten des Freiheitsschutzes zu. Das 2. Kapitel geht dazu der US-amerikanischen und der deutschen Verfassungstradition nach und zeigt für verschiedene Phasen prägende Definitionen des Verhältnisses von Grundrechten und föderaler Struktur auf. Deutlich werden dabei zum einen die Unterschiede zwischen der (demokratiebezogenen) US-amerikanischen und der (rechtsstaatlichen) deutschen Föderalismustradition. Die Analyse der Verfassungstraditionen demonstriert zum anderen, dass zentraler Grundrechtsschutz nicht nur in einem Spannungsverhältnis mit föderaler Vielfalt steht. Sowohl Rechte als auch föderale Strukturen können in einer Art und Weise gehandhabt werden, dass sie sich gegenseitig verstärken oder in einem Kompensationsverhältnis stehen. Insbesondere kann zentraler Grundrechtsschutz die Bedingungen lokaler Demokratie verbessern („empowerment“). Föderalismus ist also nicht im Sinne von states rights zu verstehen, es geht nicht um Autonomie für „states qua states“. Vielmehr muss die Autonomie der Einzelstaaten an Bedingungen geknüpft sein, um über eine verfassungstheoretische Legitimation jenseits der „Irrationalität“ des Parochialismus zu verfügen. Im 3. Kapitel wird untersucht, wie die Freiheitssicherung durch föderale Strukturen nach dem aktuellen Stand der Forschung in den USA und in der Bundesrepublik beurteilt wird und welchen Limitierungen ein Freiheitsschutz allein durch föderale Strukturen im Vergleich zu den verschiedenen Dimensionen des Grundrechtsschutzes unterliegt. Dabei werden drei Wirkungsmechanismen unterschieden: die föderale Gewaltenbalance, die sich am jeweiligen Schema der Kompetenzverteilung in den USA und Deutschland orientiert, der Wettbewerb zwischen den Gemeinwesen und die Verbesserung von Repräsentation und Partizipation. Die einzelnen Modelle der Wirkungsweisen föderaler Strukturen zeigen alle mehr oder weniger explizite Bezüge zu Vorstellungen von Rechten, als Voraussetzung oder als Produkt der föderalen Strukturen. Rechte und Struktur sind daher nicht getrennt zu denken. Die folgenden Kapitel wenden sich auf dieser Grundlage dem Verhältnis der Grundrechtsgerichte zu, dem Gerichtsföderalismus oder judicial federalism. Angesichts der tendenziell unterlegenen Stellung einzelstaatlicher Grundrechtsgerichte werden im Anschluss zunächst deren Spielräume untersucht. Das 4. Kapitel konzentriert sich auf den Vorrang des föderalen Rechts und das Verhältnis von föderaler und einzelstaatlicher Grundrechtsjudikatur als dafür maßgebliche Faktoren. Das 5. Kapitel arbeitet anhand der Rechtsprechung in den zu vergleichenden Verfassungsordnungen Leitbilder für eine „verdoppelte“ Grundrechtsgerichtsbarkeit heraus, an denen sich die einzelstaatlichen Grundrechtsgerichte bei der Wahrnehmung bestehender Spielräume orientieren können. Geprägt werden die Leitbilder aber maßgeblich von den föderalen Gerichten. Vorgestellt werden die Leitbilder der Separation und der Redundanz. Die Separation soll durch Entflechtung Abstimmungsprobleme und Reibungsverluste vermeiden und für Transparenz, Vorhersehbarkeit, Berechenbarkeit, Kohärenz sowie eine effektive Ressourcennutzung sorgen. Das Leitbild der Redundanz steht demgegenüber für das Anliegen, die Funktionsprinzipien der föderalen Organisation im Verflechtungsföderalismus auf die Grundrechte und die Grundrechtsjudikatur zu übertragen. Auf diese Weise soll das mit Vielfalt, Konkurrenz und Diversität verknüpfte Innovationspotential einer dynamischen Interaktion der Grundrechtsgerichte genutzt werden. Werden die Leitbilder der Separation und der Redundanz im 5. Kapitel analytisch gebraucht, so ist die Perspektive des 6. Kapitels normativ der föderalen Grundrechtsvielfalt verpflichtet. Es wendet sich den dogmatischen Figuren in der Rechtsprechung der zentralen Grundrechtsgerichte zu, die eine föderale Vielfalt in der Grundrechtsjudikatur ermöglichen sollen. Im Anschluss kehrt dieses Kapitel schließlich die Perspektive um und analysiert Strategien zur Stärkung der einzelstaatlichen Gerichte, die die föderale Balance zwischen den Grundrechtsgerichten und ihre Dialogfähigkeit zu verbessern helfen. Sowohl die zentralen als auch die einzelstaatlichen Grundrechtsgerichte zielen dabei entweder auf Separation oder würdigen das Potential der Redundanz.

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