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Recht und Kriminalität im 19. Jahrhundert: Sondergerichte und Öffentlichkeiten

Antragstellerin Professorin Dr. Rebekka Habermas (†)
Fachliche Zuordnung Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Förderung Förderung von 2006 bis 2011
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 24102347
 
Im Mittelpunkt des Projektes steht die exemplarisch an zwei zentralen Rechtsreformen ¿ Abschaffung der akademischen Gerichtsbarkeit und Einführung des Öffentlichkeitsprinzips ¿ analysierte Frage, ob der Rechtsstaat des 19. Jahrhunderts im Vergleich zum ständischen Rechtswesen tatsächlich einen Zuwachs an Rechtsgleichheit, -einheit und -sicherheit erlebt hat. Diese Frage soll auf der Grundlage einer Verknüpfung bisher weitgehend isoliert betrachteter Ebenen verfolgt werden, da auch die Entwicklung des Rechtswesens innerhalb eines breiten Kontextes durch Faktoren auf sehr unterschiedlichen Ebenen bedingt ist. Gefragt wird nach den normativen Veränderungen in Gesetzen und Verordnungen, nach den Praktiken aller am Rechtsaushandlungsprozess Beteiligten vor Gericht, nach den Perspektiven der Juristen und der Kriminellen, nach wissenschaftlichen Diskursen, nach den Veränderungen der institutionellen Rahmenbedingungen und nach medialen Inszenierungen. Die geplanten Teilprojekte verfolgen dabei unterschiedliche, sich ergänzende Stoßrichtungen: Während am Beispiel der akademischen Gerichtsbarkeit die These von der paternalistischen Rechtsprechung des altständischen Rechtswesens überprüft werden soll, beschäftigt sich das zweite Teilprojekt mit der Frage, ob die Einführung des Öffentlichkeitsverfahrens mit dem in der Forschung unterstellten Zuwachs an Rechtsgleichheit einherging.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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