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Wandel des Konsumtionsregimes in der Bundesrepublik Deutschland. Institutionen, Informationen und Kommunikation (1949 bis zur Gegenwart)

Fachliche Zuordnung Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Geschichte der Philosophie
Förderung Förderung von 2013 bis 2016
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 239393627
 
Erstellungsjahr 2016

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Verbraucherpolitische Strukturen bildeten sich in Westdeutschland bereits kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, sowohl durch die Alliierten und die deutschen Verwaltungen als auch durch die Verbraucher selbst, die sich zur Selbsthilfe zusammenschlossen. Das Forschungsprojekt untersuchte die Entwicklung dieser Strukturen bis in die Gegenwart hinein anhand der Geschichte der wichtigsten nicht-staatlichen Verbraucherorganisationen, als die folgende identifiziert wurden: 1) Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (1953) 2) Die Verbraucherzentralen der Länder (1957-1962) 3) Die Stiftung Warentest (1964) 4) Die neue Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (1971). Im Verlauf des Untersuchungszeitraums intensivierte sich die Intensität und Frequenz staatlicher Eingriffe in die Verbraucherorganisationen. Das Projekt konnte nachweisen, dass das verbraucherpolitische Informationsmodell in der Bundesrepublik der direkten Stützung und Sicherung des Staates bedurfte. Eine klare Trennung zwischen Informations- und Protektionsmodell, die Gunnar Trumbull attestiert hat, gab es nicht. Verbraucherpolitik war von Anfang an eine horizontal und vertikal gegliederte Querschnittsaufgabe. Anders als die bisherige Forschung suggeriert, war niemals nur das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) an ihr beteiligt. Vielmehr gehen große Teile der Entwicklung des Konsumtionsregimes auf die Konkurrenz und die Abgrenzungsbestrebungen der Ressorts sowie gleichermaßen der föderalen Ebenen untereinander zurück. Besonders hervorzuheben ist in diesem Kontext die Rolle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF), wo man bereits 1949 mehr Gelder für Verbraucheraufklärung bereitstellte als das BMWi es bis in die 1960er Jahre hinein tun sollte. Der Wettbewerb de Ressorts führte über den Interministeriellen Ausschuss für Verbraucherfragen (1966) schließlich jedoch dazu, dass das BMWi die Federführung in diesem Politikfeld an sich riss – und damit unter anderem dazu beitrug, dass Verbraucherpolitik und Verbraucherschutz vor allem unter einer ökonomischem Perspektive betrachtet wurden. Dies änderte sich erst mit BSE, als man vor dem Hintergrund der langjährigen Versäumnisse das BMELF zum Verbraucherschutzministerium erhob. Der Beitrag der Studie zur Forschung liegt insbesondere in der Erweiterung des Akteurshorizontes des Konsumtionsregimes. Während ältere Arbeiten sich ausschließlich auf das BMWi und die AgV konzentrierten, wurde in dem Projekt nicht nur die verbraucherpolitische Arbeit des BMELF beleuchtet, sondern auch die essentielle Bedeutung der Verbraucherzentralen. Diese prägten nicht nur durch die praktische Verbraucherarbeit den Konsum der Bundesrepublik, sondern ebenfalls die politische Dimension der Konsumgesellschaft, insbesondere durch die Abgrenzungskämpfe mit der AgV. Besonders zeigte sich dies in der durch die Bundesregierung forcierten Zusammenlegung aller Verbraucherverbände Westdeutschlands im Jahr 1971. Diese Zäsur läutete die so genannte „Glanzzeit“ der Verbraucherpolitik ein, die sich vor allem durch die Bürokratisierung des Konsumtionsregimes und eine erhöhte Gesetzesaktivität auszeichnete. Bis zur BSE-Krise im Jahr 2000, als die neue AgV zum Verbraucherzentrale Bundesverband wurde, gab es keine vergleichbare Neuerung.

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