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Protestantische Vorstellungen demokratischer Rechtserzeugung
Antragsteller
Professor Dr. Hans Michael Heinig
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2013 bis 2019
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 200984086
In der hier beantragten ersten Förderphase sollen protestantische Vorstellungen demokratischer Rechtserzeugung in drei Teilprojekten untersucht werden. Das Teilprojekt 1 (Eigenprojekt des Antragstellers) widmet sich den theologischen und kirchlichen Diskursen über die demokratische Legitimation kollektiv bindender Entscheidungen. Das Teilprojekt 2 (Dissertationsprojekt) untersucht die Diskussionen um den Rechtsbegriff im evangelischen Kirchenrecht und stellt ihn in den Kontext der breiteren rechtswissenschaftlichen Diskussion um das, was Recht zu Recht macht. Das Teilprojekt 3 (zwei Dissertationsprojekte) widmet sich aus theologischer und rechtswissenschaftlicher Sicht den Diskursen über das Widerstandsrecht/zivilen Ungehorsam/kollektiv ausgeübte Gewissensfreiheit. Der Begriff Rechtserzeugung markiert einen bestimmten Ausschnitt im demokratischen Prozess. Er fungiert einerseits als Abgrenzung gegenüber dem Vorfeld allgemeiner politischer Meinungsbildung und -bekundung, anderseits als Abgrenzung zur administrativen Rechtsanwendung und gerichtlichen Rechtsprechung. Das Megathema „Demokratie, Recht, Kirche“ soll durch die Focusierung auf Bilder demokratischer Rechtserzeugung nachvollziehbar begrenzt und in den Forschungsvollzügen handhabbar werden. Gewisse theoretische Hintergrundannahmen stammen aus der „Rechtswissenschaft als Kulturwissenschaft“‐Bewegung: Rechtstexte stellen Tatbestandsmerkmale auf und bestim men Rechtsfolgen. Sie treffen für bestimmte Fragen autoritativ Regelungen. Doch Rechtstexte sind mehr. Sie sind auch Ausdruck kultureller Selbstverständigungsprozesse darüber, wer wir sind und wie wir miteinander leben wollen. Sie sind Sinnspeicher, Teil des kollektiven Gedächtnisses, in das spezifische historische Erfahrungen eingelagert werden. Sie sind Ausdruck und Medium kollektiver Identität. Und sie werden in Rechtssetzung und Rechtsanwendung zum Adressat und zur Projektionsfläche für starke Wünsche und Wertungen. Das Recht erzeugt mit anderen Worten Bilder: Bilder, die sich die Gesellschaft vom Recht macht, aber auch Bilder, die die Gesellschaft in das Recht einzeichnet. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Verfassung zu. Sie ist nach Form und Funktion besonders geeignet für die Aufnahme von Gründungsnarrationen. Sie steuert andererseits aber auch den Rechtserzeugungsprozess, bestimmt also die Rahmenbedingungen für die Einschreibung sozialer, kultureller und politischer Erfahrungen in das Recht. Rechtsbilder sind deshalb immer auch Verfassungsbilder – und damit in demokratischen Ordnungen: Demokratiebilder: stets zugleich Bilder von der Demokratie und durch die Demokratie hervorgebrachte Bilder.
DFG-Verfahren
Forschungsgruppen