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Alltag und Lebenswelt von heimatlosen Armen ("Landarme") im 19. Jahrhundert in Westfalen

Antragstellerin Professorin Dr. Ruth-E. Mohrmann (†)
Fachliche Zuordnung Ethnologie und Europäische Ethnologie
Förderung Förderung von 2005 bis 2008
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 22811998
 
Im Mittelpunkt des Projekts steht die Analyse von Alltag und Lebenswelt heimatloser Armer (sog. Landarme1) im 19. Jahrhundert in Westfalen. Mit einem subjektbezogenen, mikrogeschichtlichen Ansatz wird die Lebenswelt dieser Unterschichtengruppe in einer Gesellschaft untersucht, die einem rasanten soziokulturellen, ökonomischen und politischen Wandel unterlag. Die zentralen Fragen werden sein, welche individuellen und kollektiven (Über-) Lebensstrategien in Not geratene Menschen im Kontext des entstehenden staatlichen Fürsorgesystems entwickelten - Menschen, die zwischen ökonomischen, administrativen und gesetzlichen Zwängen sowie sozialen und geschlechtsspezifischen Rollenerwartungen ihren Alltag meisterten. Anhand der Einzelfallakten des westfälischen Landarmenhauses Benninghausen bei Lippstadt (1843-1891) wird zunächst die individuelle Realität von Armut herausgearbeitet, um diese dann in Bezug zu gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zu setzen. Armut als gemeinsames Merkmal dieser Menschen beschreibt dabei nicht nur einen ökonomischen Zustand, vielmehr transportiert der Begriff im 19. Jahrhundert ebenso wie heute schichtspezifische Wertvorstellungen insbesondere in Bezug auf Lebenswandel und Arbeitsmoral. Deshalb wird eine weitere zentrale Frage sein, in welchem Verhältnis obrigkeitliche und bürgerliche Zuschreibungen wie ¿müßig¿ und ¿faul¿ zur sozialen Wirklichkeit und Selbstwahrnehmung der Betroffenen standen.1 Als juristischer Begriff des 18. und 19. Jahrhunderts bezeichnet der Begriff ¿Landarme bedürftige heimatlose Personen, für die das Land (im Sinne von Staat, hier: Preußen) subsidiär aufkam, wenn sie kein Ortsheimatrecht und damit kein Recht auf Armenunterstützung durch die Gemeinde besaßen. Jede preußische Provinz verfügte über ein zentrales Landarmenhaus.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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