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Die Heilung fehlerhafter Rechtsgeschichte - zur Beschränkung der Wirkung fehlerhafter Rechtsgeschäfte im deutschen und europäischen Zivilrecht

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2011 bis 2014
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 206409265
 
Mit der Frage nach der Möglichkeit der Heilung fehlerhafter Rechtsgeschäfte stellt sich zugleich die Frage nach der Endgültigkeit der Fehlerhaftigkeit eines Rechtsgeschäfts. Denn obwohl die Zivilrechtsordnung bei einer Fehlerhaftigkeit eines Rechtsgeschäfts jedenfalls im Grundsatz die Möglichkeit einer Aufhebung des Rechtsverhältnisses oder sogar eine Rückabwicklung der bereits ausgetauschten Leistungen vorsieht, werden diese Rechtsfolgen durch das Rechtsinstitut der Heilung teilweise erheblich eingeschränkt und damit nicht weniger als eine Relativierung der die Fehlerhaftigkeit begründenden Gebots- und Verbotsnormen erreicht. Das Rechtsinstitut der Heilung ist jedoch nicht allgemein für die gesamte Zivilrechtsordnung kodifiziert. Abgesehen von wenigen einzelnen Regelungen im allgemeinen Zivilrecht stellt sich die Problematik der Heilung in den zivilrechtlichen Spezialgebieten – wie etwa im Gesellschafts-, Arbeits- oder Zivilprozessrecht - deutlich häufiger und basiert oftmals auf richterrechtlicher Rechtsfortbildung. Die Arbeit soll die Charakteristika der Heilung anhand der gemeinsamenMerkmale der einzelnen (besonderen) Regelungen bestimmen und somit ein allgemeines Prinzip zur Auflösung des Spannungsfeldes zwischen dem Interesse am Fortbestand des faktisch eingetretenen Zustands und der tatsächlichen Rechtslage entwickeln.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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