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Qualitätssicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung als Rechtsproblem

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2012 bis 2016
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 196777430
 
Erstellungsjahr 2015

Zusammenfassung der Projektergebnisse

Eine der wesentlichen Herausforderung für die rechtswissenschaftliche Analyse der Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt darin, das undurchsichtige Regelungswerk in seiner Gesamtheit zu erfassen und seine Komplexität durch eine Systematisierung zu reduzieren. Im Ergebnis ist es gelungen, die Regelungen zur Qualitätssicherung im Bereich der ambulanten und stationären Versorgung in eine Gesamtsystematik zu überführen und im Überblick darzustellen. Deutlich geworden ist, dass sich die Qualitätssicherung zu einem eigenen Rechtsgebiet entwickelt hat und diese Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, da der Qualitätssicherung politisch weiterhin eine hohe Stellung eingeräumt wird. Es wurden verschiedene Ebenen der Systematisierung gebildet und die Instrumente einer Kategorisierung zugeführt. Im Rahmen der Gesamtsystematik konnten die identifizierten Instrumente in Bezug auf ihre Strukturen, Akteure, Rechtsquellen, Steuerungsansätze, Verfahrensabläufe, Sanktionierungsformen und ihr Verhältnis zueinander erläutert werden. Allgemeine Rechtsgrundsätze und typische Rechtsfragen der Qualitätssicherung können in Anknüpfung an diese Systematik in weiteren Schritten entwickelt werden. Im Zusammenhang mit der vertieften Analyse verschiedener Qualitätssicherungsinstrumente ist vor allem auf die Erarbeitung der diffizilen Rechtsstrukturen, Steuerungsansätze, Verfahrensabläufe und Darstellung der eingebundenen Institutionen bei der externen Qualitätssicherung zu verweisen. Dieses Instrument, das bisher in der rechtswissenschaftlichen Literatur eher zurückhaltend untersucht worden ist, wurde nunmehr umfangreich aufgearbeitet. Daran anschließend wurde die Rechtsstellung des AQUA-Instituts als privates Unternehmen und sein Rechtsverhältnis zum G-BA untersucht und im Hinblick etwa auf die Entwicklung von Qualitätsindikatoren festgestellt, dass seine Tätigkeit als Verwaltungshilfe einzustufen ist. Im Hinblick auf die gesetzliche Änderung des § 137a SGB V (GKV-FQWG vom 21.07.2014, BGBl. I, S. 1133), mit der eine Grundlage für die Schaffung eines neuen Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen geschaffen wurde, waren allerdings die Aufarbeitungen zum AQUA-Instituts bereits überholt. Es erfolgte eine Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage und eine Aufarbeitung der Struktur, Organisation, Finanzierung und Aufgaben des Instituts. Gleichzeitig erforderten diese Änderung sowie die (zum Projektende) noch nicht abgeschlossenen Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) diverse Anpassungen und Einarbeitungen in Bezug auf unterschiedliche Qualitätssicherungsinstrumente.

Projektbezogene Publikationen (Auswahl)

 
 

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