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Bedingungen für die Inanspruchnahme von Whistleblowing-Systemen am Beispiel von Hinweisgeberverhalten im Gesundheitswesen

Fachliche Zuordnung Kriminologie
Förderung Förderung von 2011 bis 2014
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 191315731
 
Das Vorhaben untersucht Entscheidungsprozesse sog. Whistleblower. Dabei konzentriert es sich auf institutionalisierte Kontexte, die solche Informanten gezielt aktivieren. Derartigen Hinweisgebersystemen kommt bei der wirtschaftsautonomen und staatlichen Unternehmenssteuerung zunehmende Bedeutung zu. International haben sich entsprechende Einrichtungen bereits etabliert. In Deutschland wird über juristische, ethische und Eignungsfragen noch diskutiert. Für diese Kontroverse um die Bewertung und Leistungsfähigkeit von Hinweisgebersystemen sind zwar die typischen (eigennützigen/altruistischen usw.) Intentionen der Deliktsinsider vermutlich mitentscheidend, doch lässt sich über jene Bedingungen des Whistleblowing-Entschlusses derzeit nur spekulieren. Das Projekt versucht deshalb, in einem qualitativen Ansatz die Faktoren der Enthüllungsentscheidung (und deren prozesshaftes Zusammenwirken) herauszuarbeiten, um der rechtspolitischen Debatte eine empirisch-kriminologische Grundlage zu geben. Dabei wird ein exemplarischer Zugang im Bereich des Gesundheitswesens gesucht, weil sich dort nicht nur ausgeprägte Formen von Corporate/Occupational Crime, sondern – und dies ist für Deutschland singulär – gut eingeführte Hinweisgebersysteme finden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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