Grenzüberschreitende Justizkooperation - Rechtshilfe und Beweis im internationalen und interkulturellen Verhältnis
Zusammenfassung der Projektergebnisse
Das Internationale Justizkooperationsrecht verzahnt inländisches Gerichtshandeln arbeitsteilig mit fremder Staatsgewalt. Die enorme Vielfalt relevanter Rechtsquellen erschließt sich historisch und funktional als Mehrebenensystem. Es besteht aus einer veralteten nationalen Rechtsschicht, aus einer überforderten völkervertraglichen Ebene und aus dem besonderen, heute führend gewordenen Gemeinschafts- bzw. Unionsrecht zur Justizkooperation. Gesteuert werden können die Ebenen durch die Entwicklung einer ebenenübergreifenden Kooperationsdogmatik. Die Frage, welche Kooperationsbeiträge der Zivilprozess erhält und erbringt, hat aber auch eine interkulturelle Dimension. Der „Justizkonflikt“ mit den USA zeigt, dass die Akzeptanz fremder Rechts-, Prozess-, Wahrheits- und Beweiskultur gefördert werden muss. Hierzu bedarf es eines neuen Verständnisses vom privaten Internationalrecht. Es kann sich nicht mehr darauf ausrichten, Herrschaftsverhältnisse über „Staats“-Gebiete und Rechtsgeltung für „Staats“-Bürger zu aktualisieren und abzugrenzen. Vielmehr muss es – pluralistisch-kosmopolitisch – multiple Bindungen der Akteure berücksichtigen und integrieren, einschließlich nichtstaatlicher und nichtrechtlicher Kontexte.