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Vermeidung und Beilegung von Konflikten zwischen nationalen Strafgewalten in der Europäischen Union.

Subject Area Public Law
Term from 2010 to 2014
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 178566687
 
Final Report Year 2014

Final Report Abstract

Die grenzüberschreitende Mobilität konfrontiert den einzelnen Bürger mit dem Strafrecht mehrerer Staaten, in denen dasselbe Verhalten aufgrund unterschiedlicher kriminalpolitischer Wertungen zum Teil als strafbar, zum Teil als straflos angesehen wird, ohne dass dem Normadressaten eine klare Orientierung vermittelt wird, welche dieser gegensätzlichen Wertungen für ihn maßgeblich sein soll. Darüber hinaus fehlen klare Kriterien für die Bestimmung des für die Strafverfolgung zuständigen Mitgliedstaates. Mit dem geförderten Projekt soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die Defizite des derzeitigen Rechtszustandes zu überwinden, indem die Strafgewalt der Mitgliedstaaten durch eine Harmonisierung des Strafanwendungsrechts begrenzt und ein verfahrensrechtlicher Mechanismus zur Koordinierung nationaler Strafverfahren entwickelt wurde. Zu diesem Zweck werden auf der Grundlage einer rechtsvergleichenden Bestandsaufnahme und einer Analyse der europarechtlichen Vorgaben (Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Union, Nullum-crimen-Grundsatz, Garantie des gesetzlichen Richters, Grundsatz „ne bis in idem“) und der Parallelen und Unterschiede zum internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht ein Lösungsmodell entwickelt, das im Unterschied zu anderen in der Rechtswissenschaft entwickelten Lösungsvorschlägen auf einer strikten Trennung von materiellem Recht (Welches Strafrecht ist anwendbar?) und Strafverfahrensrecht (Welche Strafverfolgungsbehörde bzw. welches Gericht ist zuständig?) beruht. Diese Trennung hat den wesentlichen Vorzug, dass sie die Bedürfnisse nach Rechtssicherheit und der Vorhersehbarkeit staatlicher Strafe einerseits und nach Flexibilität bzw. Verfahrensökonomie andererseits unterschiedlichen Regelungsebenen zuweist und damit leichter ausbalancieren kann. Der Grundsatz der Rechtssicherheit wird gestärkt, indem die Anwendung des eigenen Strafrechts auf Auslandstaten nur noch in eng umgrenzten Ausnahmekonstellationen (z.B. zum Schutz wesentlicher staatlicher Interessen) zugelassen wird. Die Frage von der Zuständigkeit zur Strafverfolgung wird davon getrennt, indem zwar eine Rangfolge von Kriterien (Handlungsort, Erfolgsort, Wohnsitz des Täters oder des Opfers, Ergreifungsort) aufgestellt, aber eine Durchbrechung dieser Hierarchie zugelassen wird, soweit diese sachlich gerechtfertigt ist und von einem Konsens der beteiligten Mitgliedstaaten getragen wird. Dieser verfahrensrechtliche Rahmen wird in das bestehende System der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen integriert; zugleich wird der Beschuldigte durch Beteiligungsrechte (Information, Anhörung) in das Verfahren einbezogen und die Bestimmung des für die Verfolgung zuständigen Mitgliedstaates der gerichtlichen Kontrolle unterworfen. Durch die Einbindung von Nachwuchswissenschaftlern aus dem In- und Ausland, die sich im Rahmen des Projekts über die Mitarbeit an den Landesberichten und den Projektbänden, vor allem aber auch mit selbständigen Beiträgen profilieren konnten, wurde zudem ein wichtiger Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs geleistet.

Publications

  • Die Beschränkung nationaler Strafgewalten als Möglichkeit zur Vermeidung von Jurisdiktionskonflikten in der Europäischen Union, Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik (ZIS) 2011, S. 336-344
    Böse, Martin/Meyer, Frank
  • Ausnahmen vom grenzüberschreitenden “ne bis in idem”? – Zur Fortgeltung der Vorbehalte nach Art. 55 SDÜ, in: Esser, Robert/Günther, Hans- Ludwig/Jäger, Christian/Mylonopoulos, Christos/Öztürk, Bahri (Hrsg.), Festschrift für Hans-Heiner Kühne zum 70. Geburtstag, Heidelberg 2013, S. 519-529
    Böse, Martin
  • Choice of Forum and Jurisdiction, in: Luchtman, Michiel (Hrsg.), Choice of Forum in Cooperation Against EU Financial Crime, Den Haag 2013, S. 73-87
    Böse, Martin
  • Conflicts of Jurisdictions in criminal matters in the European Union – Volume I: National Reports and Comparative Analysis, Baden-Baden 2013 - 466 Seiten
    Böse, Martin/Meyer, Frank/Schneider, Anne (Hrsg.)
  • Die Ermittlung der „besten“ Strafgewalt im Spannungsfeld von Strafanwendungsrecht und internationaler Zuständigkeit, in: Zöller, Mark A./Hilger, Hans/Küper, Wilfried/Roxin, Claus (Hrsg.), Gesamte Strafrechtswissenschaft in internationaler Dimension, Festschrift für Jürgen Wolter zum 70. Geburtstag, Berlin 2013, S. 1311-1328
    Böse, Martin
  • Conflicts of Jurisdictions in criminal matters in the European Union – Volume II: Rights, Principles and Model Rules, Baden-Baden (2014)
    Böse, Martin/Meyer, Frank/Schneider, Anne
 
 

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