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Rechtspraxis und Methodik der Nebenklagevertretung im Strafverfahren. Empirische Analysen eines neuartigen Bereichs der rechtsberatenden Praxis.
Antragsteller
Professor Dr. Stephan Barton
Fachliche Zuordnung
Kriminologie
Förderung
Förderung von 2005 bis 2009
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 16769666
Der Nebenklage und mit ihr der professionellen Nebenklagevertretung durch Anwälte kommt in der Rechtspolitik und in der Rechtspraxis zunehmende Bedeutung zu. Die Erwartungen, die von Rechtspolitikern und Opfern an die Nebenklagevertretung geknüpft werden, sind hoch. Obwohl die Nebenklage im Hinblick auf die Grundstruktur des Strafverfahrens eine sowohl rechtlich als auch tatsächlich klärungsbedürftige Sonderstellung innehat, ist sie erfahrungswissenschaftlich noch kaum erforscht. Es fehlen verlässliche rechtstatsächliche Daten (1) zu Prozessaktivitäten von Nebenklagevertretern, (2) zu Wirkungen (Effizienz) der Nebenklagevertretung, (3) zur Bewältigung von Konflikten zu anderen Prozessbeteiligten und im Innenverhältnis zum Mandanten, (4) zum Selbstverständnis von Nebenklagevertretern und (5) zur Methodik anwaltlicher Nebenklagevertretung. Ziel des Forschungsprojektes ist es, die bestehenden Wissenslücken soweit wie möglich zu beseitigen. Hierbei sollen mehrere (sich ergänzende) Methoden der empirischen Sozialforschung (Aktenanalysen, Interviews mit Nebenklagevertretern, computergestützte simulierte Fallbearbeitung durch Nebenklagevertreter, Gruppendiskussionen mit Rechtspraktikern) zum Einsatz kommen. Die Ergebnisse der Studie sollen in die aktuelle rechtspolitische Diskussion über die Nebenklage im Strafverfahren eingehen; sie sollen ferner zur Fortentwicklung der juristischen Methoden der rechtsberatenden Praxis beitragen.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen